Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Frauen und zwei Männern Menschenhandel und Sozialversicherungsbetrug vor. Sie sollen überwiegend junge rumänische Frauen in Bordellen in mehren deutschen Bundesländern beschäftigt haben, die dort Sex nach Belieben zum Festpreis anbieten mussten.
Außerdem sollen die 22- bis 29-jährigen Verdächtigen die Prostituierten in der Buchhaltung als “Selbstständige” geführt haben, um Sozialversicherungsbeiträge zu sparen. Rund 2,3 Millionen Euro seien so hinterzogen worden. Die Angeklagten äußerten sich nicht zu den Vorwürfen.
Insgesamt rund 200 Frauen sind nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft in der Zeit von März 2008 bis Juli 2009 in den vier Bordellen mit niedrigen Pauschalpreisen beschäftigt gewesen. Die meisten von ihnen seien Rumäninnen und hätten keine gültige Arbeitserlaubnis gehabt. Die Frauen hätten 100 bis 200 Euro dafür bekommen, dass sie sich einen ganzen Tag lang zur Verfügung halten. 64 von ihnen waren laut Anklage zu der Zeit unter 21 Jahre alt. In diesen Fällen lautet die Anklage Menschenhandel.
Es geht bei dem Vorwurf des Menschenhandels vor allem um die Arbeitsbedingungen der Frauen, wie die Staatsanwältin nach dem Auftakt erklärte. Als Angestellte hätten sie besondere Rechte gehabt, etwa Urlaub und Schutz im Krankheitsfall. Indem die Betreiber sie als Selbstständige geführt hätten, um den eigenen Gewinn zu steigern, seien die Frauen um diese Rechte gebracht worden.
Sogenannte Flatrate-Bordelle werden mit Sex nach Belieben zum Festpreis. Für ungefähr 70 bis 100 Euro können Kunden so viel Sex mit den Prostituierten haben wie sie möchten. Getränke sind ebenfalls im Preis inbegriffen, in einigen Fällen auch Angebote wie Porno-Kino, Sauna und Massagen. Wie viele solcher Clubs es in Deutschland gibt, ist unbekannt. Kritiker betrachten solche Bordelle als frauenverachtend.
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