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Beste Freundin erstochen: Kein Mord, vier Jahre Haft

16-jährige Wienerin wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge schuldig erkannt.
16-jährige Wienerin wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge schuldig erkannt. ©APA
Das 16-jährige Mädchen, das am 29. Mai 2013 in Wien-Favoriten die beste Freundin mit einem wuchtigen Messerstich getötet hat, ist am Mittwochabend im Straflandesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge und nicht wegen Mordes schuldig erkannt worden.
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Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren verhängte das Schwurgericht vier Jahre unbedingte Haft. Die Mordanklage wurde von den acht Laienrichtern mit dem knappest möglichen Ergebnis – nämlich mit 4:4 Stimmen – verworfen. Die Geschworenen gingen mit 7:1 Stimmen davon aus, dass es der Angeklagten zwar gezielt darauf ankam, Melissa M. schwer zu verletzen. Tötungsvorsatz habe sie beim Zustechen aber keinen gehabt.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Während die 16-Jährige das Urteil nach Beratung mit Verteidiger Lennart Binder annahm, legte Staatsanwältin Isabelle Papp unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

(APA)

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