Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren verhängte das Schwurgericht vier Jahre unbedingte Haft. Die Mordanklage wurde von den acht Laienrichtern mit dem knappest möglichen Ergebnis – nämlich mit 4:4 Stimmen – verworfen. Die Geschworenen gingen mit 7:1 Stimmen davon aus, dass es der Angeklagten zwar gezielt darauf ankam, Melissa M. schwer zu verletzen. Tötungsvorsatz habe sie beim Zustechen aber keinen gehabt.
Urteil nicht rechtskräftig
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Während die 16-Jährige das Urteil nach Beratung mit Verteidiger Lennart Binder annahm, legte Staatsanwältin Isabelle Papp unverzüglich Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.
(APA)
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