Zwei Jahre nach dem Fall Cain in Bregenz ist der Weg für einen besseren Kinder- und Jugendschutz frei: Gestern gaben die letzten Bundesländer ihren Widerstand gegen ein Grundsatzgesetz des Bundes auf. In Vorarlberg herrscht Erleichterung: „Die Lösung ist zu begrüßen“, so Jugendanwalt Michael Rauch zu den VN. Auch Sozial-Landesrätin Greti Schmid (ÖVP) reagierte erfreut: Hierzulande soll bis zum Sommer ein Landesgesetz mit strengen Ausführungsbestimmungen beschlossen werden. Dabei will man laut Schmid über die bundesweit vorgegebenen Mindeststandards hinausgehen. So soll die Gefährdungslage eines Kindes nicht nur „erforderlichenfalls“, sondern immer durch zwei Mitarbeiter der Wohlfahrt beurteilt werden. Das Vier-Augen-Prinzip soll besonders im Zweifelsfall mehr Sicherheit geben.
Ausbau der Jugendwohlfahrt
Die Jugendwohlfahrt muss aufgrund der neuen Gesetze ausgebaut werden. Mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind notwendig. Der Bund wird laut Familienminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) heuer und 2014 jeweils 3,9 Millionen Euro dafür locker machen. Nach Vorarlberg sollen jeweils 195.780 Euro fließen, wie Schmied gestern erläuterte.
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