Zudem erhielt der Arzt drei Jahre Berufsverbot und muss der Patientin umgerechnet 13.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen, wie die russische Nachrichtenagentur Interfax am Mittwoch unter Berufung auf Angaben des Gerichts in der Ural-Region Swerdlowsk berichtete. Die 31-jährige Klägerin sollte im Juni 2007 operiert werden, weil sich bei ihr ein Fötus außerhalb der Gebärmutter eingenistet hatte.
Der Verurteilte hatte als damaliger Stationschef den Angaben zufolge darauf bestanden, den Eingriff vorzunehmen, obwohl ein anderer Arzt für die OP eingeteilt war. Während der Operation sei der Gynäkologe so betrunken gewesen, dass er mehrmals zu Boden gefallen sei. Wegen seines Eingriffs kann die Klägerin keine Kinder mehr bekommen.
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