Bekanntlich beklagen sich Vorarlberger Unternehmer über die von der Schweiz aufgestellten Wettbewerbshürden, die mit den Verpflichtungen der Schweiz aus den sogenannten bilateralen Verträgen nicht vereinbar sind. “Die Verwaltungspraxis der Schweizer Behörden muss den zwischen der EU und der Schweiz abgeschlossenen Vereinbarungen Rechnung tragen. Wir werden uns im Interesse der Vorarlberger Unternehmen dafür einsetzen, dass die bestehenden Wettbewerbshindernisse für die Unternehmer abgebaut werden”, erklärt Landtagspräsident Halder.
Der EU-Botschafter versicherte, dass die Forderungen aus Vorarlberg gehört wurden und dass auf eine Lösung der bestehenden Probleme gedrängt werde.
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