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Beschlagnahmung von Raser-Autos ab 1. März möglich

ÖAMTC hegt Zweifel an Wirksamkeit und fordert stattdessen zielgerichtete Kontrollen.
ÖAMTC hegt Zweifel an Wirksamkeit und fordert stattdessen zielgerichtete Kontrollen. ©VMH, Canva
Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden.

Darum geht's:

  • Ab dem 1. März 2024 können Autos bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts beschlagnahmt und versteigert werden.
  • Bei Vorstrafen, wie illegalen Autorennen, gelten bereits bei Überschreitungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts Beschlagnahme und Verfall.
  • Wenn der Raser ein fremdes Fahrzeug fährt, können Exekutivorgane es für höchstens 14 Tage vorläufig beschlagnahmen, aber nicht versteigern. Es gilt ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug.

Strengere Vorschriften bei Vorstrafen

Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich, erinnerte der ÖAMTC.

Fährt der Raser ein Kfz, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. In diesem Fall dürfen die Fahrzeuge dann aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen erfolgt dann im Führerschein des oder der Rasenden der Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug.

Rechtliche Bedenken

Der ÖAMTC bezweifelte indes die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: "Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden", erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Zahlreiche Stellungnahmen von Rechtsprofessorinnen und -professoren konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit.

ÖAMTC plädiert für gezielte Kontrollen

"Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird", so der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.

(APA)

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