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Beschäftigung nicht bestrafen

Die Lohnnebenkosten müssen runter. Fast keine Partei, die sich im Verlauf des Wahlkampfs nicht auch auf dieses Versprechen, zumindest auf diesen Vorsatz einließ.

Für den Feldkircher Technologie-Unternehmer und Visionär Komm.-Rat Erich Lingenhöle, der immer wieder auch über solchen Themen „brütet“, sind all diese Lösungsansätze freilich nur Kosmetik – weshalb er mit einem eigenen Steuerrechenmodell Wege aus der Sackgasse zeigt.

Lingenhöles zentraler Denkansatz: Jene Unternehmen, die von A bis Z durchrationalisiert und -automatisiert sind, also fast kein Personal benötigen, tragen außer der Körperschaftssteuer fast keine Belastung. Jene Betriebe hingegen, die personalintensiv produzieren und wegen der anziehenden Konjunktur zusätzliche Mitarbeiter beschäftigen müssen, werden dafür geradezu auf doppelte Weise „bestraft“. Lingenhöle: „Bei denen geht nicht nur jede KV-Erhöhung voll ins Geld, sie sind auch bei sämtlichen lohnsummenabhängigen Steuern die Dummen – weil auch diese Steuern umso höher zu Buche schlagen, je höher meine Personalkosten sind.“

Lingenhöles Vorschlag zur Abhilfe: Einführung eines so genannten Arbeitsplatz-Freibetrages (Manpower-Äquivalent). Konkret solle das Verhältnis von Lohn- zu operativen Gesamtkosten einer Firma als Bemessungsgrundlage für die Reduktion der zu entrichtenden Ertragssteuer (Einkommenssteuer bei 1-Personen-Unternehmen, bei anderen die Körperschaftssteuer) zu Grunde gelegt werden. Dabei soll an der Körperschaftssteuer (offiziell 25 Prozent) nicht gerüttelt werden. „Es sollte aber so sein, dass bei einer Lohnkostentangente von 40 Prozent z. B. 20 statt 25 Prozent KöSt. zu entrichten sind. Bei noch höherer Personalintensität vielleicht gar nur 15 Prozent KöSt., bei verschwindenden Personalkosten eben entsprechend mehr als die 25 Prozent“, machte Lingenhöle sein Modell verständlich.

Der Istzustand kann jedenfalls, egal wer nach der nächsten Regierungsbildung am Steuerrad dreht, nicht fortgeschrieben werden, weil er Lingenhöle zufolge „direkt zu Auslagerung und zu Jobabbau zwingt und auch führt“. Kann ein Finanzminister dieses Spiel mitmachen, wenn da weniger KöSt. in die Staatskassen sprudelt? Lingenhöle: „Er kann, weil er ja an jenen Firmen verdient, die hier Mitarbeiter beschäftigen anstatt Produktionen auszulagern. Unterm Strich bliebe ihm dank der Anzahl der Zahler bestimmt nicht weniger KöSt.-Aufkommen als heute.“ Lingenhöle, der sich auch schon des Wohlwollens der Wirtschaftskammer zu diesem Vorschlag versicherte und auch von der Zustimmung der Gewerkschaften ausgeht, will sein Papier bewusst erst nach den Wahlen an die zuständigen Politiker bzw. Gremien übergeben.

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