Berufungsgericht weist Fahrerfluchtklage gegen Sarkozys Sohn ab
Es befand aber anders als die Richter in erster Instanz, dass der Kläger nicht in böser Absicht gegen den Präsidentensohn vorgegangen sei. Damit bleiben dem Mann 2000 Euro Geldstrafe erspart. Der Autofahrer hatte Jean Sarkozy vorgeworfen, mit einem Motorroller seinen BMW gerammt und die Flucht ergriffen zu haben.
Er war nach dem ersten Urteil vom September in Berufung gegangen, wobei es in dem neuen Verfahren nur noch um möglichen Schadensersatz gegangen war. Strafrechtlich hatte Jean Sarkozy, der mittlerweile Fraktionschef der Regierungspartei UMP im seinem Heimatwahlkreis westlich von Paris ist, keinerlei Verurteilung mehr gedroht. Es sei nicht nachzuweisen, dass der Autofahrer das Verfahren missbräuchlich angestrengt habe, urteilte das Berufungsgericht. Schließlich habe er erst Anzeige gegen den Präsidentensohn erstattet, nachdem dieser nicht auf zwei Briefe der Versicherung reagiert habe.
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