Von Seff Dünser / NEUE
Der 54-Jährige ist mit bereits 27 Vorstrafen belastet, davon 23 einschlägigen wegen Vermögensdelikten. Welche Strafe ist für den Angeklagten angemessen? Vorarlberger Strafrichter beantworteten diese Frage höchst unterschiedlich.
Am Bezirksgericht Bregenz kam der geständige Angeklagte bei der Verhandlung im August 2018 mit einer Geldstrafe von 1440 Euro (360 Tagessätze zu je vier Euro) davon. Dabei handelte es sich um die höchstmögliche Geldstrafe. Für das Vergehen des Diebstahls mit einem Schaden von weniger als 5000 Euro sieht das Strafgesetzbuch eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von maximal 360 Tagessätzen vor.
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch war mit der Geldstrafe nicht einverstanden und forderte in ihrer Berufung eine Haftstrafe. Der Strafberufung wurde nun in zweiter Instanz Folge gegeben. In der Berufungsverhandlung am Landesgericht Feldkirch in dieser Woche wurde die Strafe für den vorbestraften Ladendieb auf sechs Monate Gefängnis angehoben. Das Urteil ist nun rechtskräftig.
Höchstmögliche Strafe
Wegen der vielen Vorstrafen sei eine Geldstrafe nicht mehr ausreichend, sagte Richterin Angelika Prechtl-Marte als Vorsitzende des Berufungssenats. Die Berufungsrichter verhängten die höchstmögliche Strafe.
Der angeklagte Arbeitslose berichtete dem Gericht, er werde demnächst eine Arbeitsstelle in einem großen Unternehmen antreten. Damit besteht die Chance, dass er die Haftstrafe mit einer Fußfessel im elektronisch überwachten Hausarrest verbüßen darf. Die Angst des Angeklagten, wegen der Haftstrafe seinen Job nicht zu bekommen, versuchte ihm einer der Richter zu nehmen: Der Arbeitgeber sei sozial eingestellt und beschäftige einige Vorbestrafte.
Er habe die Ladendiebstähle begangen, weil er sich in einer finanziellen Notlage befunden habe, gab der 54-Jährige vor Gericht zu Protokoll. „Sie dürfen trotzdem nicht stehlen“, merkte dazu Richterin Prechtl-Marte an.
Erneuter Diebstahl
Der Unterländer sagte zu den drei Feldkircher Berufungsrichtern, er wolle kein Geheimnis daraus machen, was zuletzt passiert sei. Vor wenigen Tagen habe er leider neuerlich einen Ladendiebstahl begangen. Er habe zwei Smoothies geklaut. Deswegen sei er bereits bei der Polizei angezeigt worden. Aber darüber werde jetzt noch nicht verhandelt, teilte ihm einer der Richter mit.
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