Von Seff Dünser
Das Vergehen der Körperverletzung haben die Vorarlberger Richter in dem Strafverfahren höchst unterschiedlich sanktioniert. In erster Instanz kam der vorbestrafte Angeklagte mit einer Geldstrafe davon. In zweiter Instanz aber wurde über ihn eine unbedingte, zu verbüßende Haftstrafe verhängt.
Wolfgang Muther zählt zu den mildesten Strafrichtern in Vorarlberg. Der Richter des Bezirksgerichts Feldkirch gewährte dem arbeitslosen Angeklagten trotz der einschlägigen Vorstrafen bei der Verhandlung im März eine Geldstrafe von 600 Euro (150 Tagessätze zu je vier Euro). Vom Vollzug von sechs Haftmonaten aus einer bedingten Vorstrafe sah der Bezirksrichter ab.
Vorstrafe
Die Staatsanwaltschaft Feldkirch legte wegen zu geringer Strafe Berufung und Beschwerde ein. Den Rechtsmitteln der Anklagebehörde wurde nun am Landesgericht Feldkirch Folge gegeben. In der Berufungsverhandlung wurde die Strafe für die Körperverletzung mit vier Monaten Gefängnis festgesetzt. Hinzu kommen die offenen sechs Haftmonate aus der Vorstrafe. Damit beträgt die zu verbüßende Gesamtstrafe zehn Monate Gefängnis. Die mögliche Höchststrafe für Körperverletzung beträgt zwölf Monate Haft.
Das Urteil des Berufungssenats unter dem Vorsitz von Richterin Angelika Prechtl-Marte ist rechtskräftig. Wegen der 14 Vorstrafen, davon sieben einschlägigen gegen Leib und Leben, sei die ursprüngliche Geldstrafe in eine Haftstrafe umzuwandeln gewesen, sagte die vorsitzende Richterin.
Der Angeklagte hatte nach den gerichtlichen Feststellungen im Oktober 2017 in Feldkirch im Streit um ein Taxi seinen Widersacher mit Faustschlägen gegen die Schläfe und die Brust leicht verletzt.
Der Angeklagte kommentierte am Ende der Berufungsverhandlung die drastische Strafverschärfung erstaunlich gelassen: „Passt, danke.“
(Red.)
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