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Berlusconi weist Schmiergeldgerüchte zurück

Der wegen Bestechung angeklagte italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi hat vor Gericht schwere Vorwürfe gegen die Justiz erhoben.

Die Anklage wegen Richterbestechung sei „ausschließlich der Fantasie entsprungen“, sagte er am Dienstag sichtlich erregt vor dem Mailänder Strafgericht. „Sie haben mich mit Tonnen von Schlamm beworfen.“ Und er fügte hinzu:
„Wer aber den Ministerpräsidenten mit Schlamm bewirft, bewirft das ganze Land mit Schlamm.“

Bereits an diesem Mittwoch will das Berlusconi-Lager im Parlament ein Immunitätsgesetz verabschieden, das den Prozess zu Fall bringen wird. Die Opposition kündigte Proteste an. Kommentatoren in Rom meinen, Berlusconi wolle auf alle Fälle verhindern, dass die im Juli beginnende EU-Präsidentschaft Italiens durch eine Verurteilung überschattet wird. Selbst ein Plädoyer des Staatsanwaltschaft mit der möglichen Forderung nach mehreren Jahren Haft wäre peinlich.

Berlusconi wird vorgeworfen, in einem Prozess Anfang der 90er Jahre die Bestechung von Richtern angeordnet zu haben. Dabei ging es um das juristische Nachspiel einer Übernahmeschlacht des Unternehmers Berlusconis mit seinem Rivalen Carlo de Benedetti.

Berlusconi gab am Dienstag lediglich eine gut einstündige Erklärung vor dem Mailändern Richtern ab, Fragen gab es nicht. „Wenn dies ein Mordverfahren wäre, dann wäre es ein Verfahren ohne eine Leiche, ohne Tatwaffe und ohne Motiv“, rief Berlusconi mit lauter und erregter Stimme Richtern und Zuschauern zu. Berlusconi behauptet seit langen, linke Staatsanwälte und „rote Richter“ wollten seine Mitte- Rechts-Regierung stürzen.

Das neue Immunitätsgesetz sieht vor, dass Politiker nicht juristisch verfolgt werden dürfen, so lange sie in hohen Staatsämtern sind. Kritiker halten Berlusconi seit langem vor, seine Politik diene häufig privaten Interessen. Das Gesetz solle Gültigkeit erlangen, noch bevor die Staatsanwaltschaft eine Strafe fordern kann. Zeitweise liefen gegen Berlusconi rund ein halbes Dutzend Prozesse, zwei Mal gab es in erster Instanz Gefängnisstrafen. Später verjährten einige Verfahren, andere wurden niedergeschlagen oder endeten mit Freispruch.

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