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Berlusconi muss vor Gericht

Der Prozess gegen den italienischen Ministerpräsidenten Silvio Berlusconi wegen Richterbestechung beginnt am 16. April, zwei Wochen vor Beginn der Kampagne für die Europawahlen.

Dies berichtete die Mailänder Tageszeitung „Corriere della Sera“ in ihrer Freitagsausgabe, die sich auf Justizkreisen in der lombardischen Metropole bezieht. Nach dem Entscheid des römischen Verfassungsgerichts, der vor zwei Wochen ein im Juni 2003 verabschiedetes Immunitätsgesetz als gesetzwidrig bezeichnet hat, wird der Korruptionsprozessgegen Berlusconi aufs Neue vor einem anderen Gericht beginnen.

Es besteht die Möglichkeit, dass Akten und Ergebnisse aus dem im Juni abgebrochenen Verfahren in den neuen Prozess übernommen werden, dieser also nicht unbedingt wieder mehrere Jahre dauert, hieß es in Justizkreisen. Die Verteidiger Berlusconis forderten dagegen einen kompletten Neubeginn des Verfahrens.

Der Prozess gegen Berlusconi war bereits seit dreieinhalb Jahren im Gange, ehe er im vergangen Juni nach der Verabschiedung des Immunitätsgesetzes kurz vor Beginn der italienischen EU-Präsidentschaft suspendiert werden musste. Das neue Gesetz war noch rechtzeitig beschlossen worden, um zu verhindern, dass das internationale Ansehen des turnusmäßigen EU-Ratsvorsitzenden Berlusconis durch eine mögliche Verurteilung wegen Korruption gefährdet werden konnte.

Bei dem Verfahren gegen Berlusconi geht es um Richterbestechung im Rahmen der Übernahmeschlacht um den ehemals staatlichen Nahrungsmittelkonzern SME Mitte der 1980er Jahre. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt Berlusconi und seinen Vertrauten Cesare Previti, Richter mit hohen Summen bestochen zu haben, um ein für sie positives Urteil zu erwirken. In der ersten Instanz wurde Previti vor zwei Monaten von diesem Vorwurf freigesprochen, er wurde allerdings wegen Korruption zu fünf Jahren Haft verurteilt.

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