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Berlusconi legt Berufung ein

Der italienische Ministerpräsident Silvio Berlusconi hat am Freitag Berufung gegen ein Teilurteil im Korruptionsprozess eingelegt, bei dem er im Dezember nur in einem Punkt freigesprochen worden war.

Ein Anklagepunkt, wonach Berlusconi einen Richter bestochen haben soll, wurde damals wegen Verjährung fallen gelassen. Berlusconi will jedoch auch von diesem Vorwurf freigesprochen werden.

„Es ist erwiesen, dass kein Richter auf der Gehaltsliste stand“, sagte Berlusconis Verteidiger Niccolo Ghedini am Freitag. „Es gibt keinen Hinweis auf irgend eine Verantwortung (Berlusconis).“

Die Staatsanwaltschaft hatte für Berlusconi eine achtjährige Haftstrafe gefordert. Der Anklage zufolge ließ Berlusconi in den 80er Jahren nicht nur über einen Mittelsmann Richter in Rom bestechen, um ein Urteil über den Verkauf des staatlichen Lebensmittelkonzerns SME zu beeinflussen. Der heutige Ministerpräsident soll zudem den römischen Richter Renato Squillante geschmiert haben, damit dieser ihn in einem möglichen Verfahren unterstütze.

Das Verfahren zog sich über mehr als vier Jahre hin. Es war zwischenzeitlich durch den Erlass eines Gesetzes gestoppt worden, das dem Ministerpräsidenten und anderen Spitzenpolitikern Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung garantierte. Im April 2004 hob das italienische Verfassungsgericht das Gesetz wieder auf und machte damit den Weg für die Fortsetzung des Prozesses frei.

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