Demnach sollen abgehörte Telefongespräche, deren Inhalt die Privatsphäre von Personen verletzen könnten, die keine wesentliche Rolle bei den Ermittlungen spielen, nicht an die Öffentlichkeit gelangen. Was bei Ermittlungen abgehört und aufgezeichnet wurde, soll aber nun doch veröffentlicht werden dürfen, sofern diese Informationen als wichtig bewertet worden sind. Die Regierung Berlusocni will somit einen Passus streichen, der Veröffentlichungen von abgehörten Gesprächen vor Abschluss der Ermittlungen untersagt.
Die Regierungskoalition erreichte somit eine Kompromisslösung im Streit zwischen Berlusconi, der das Abhörgesetz noch vor der Sommerpause unverändert über die Bühne bringen wollte, und den Anhängern des Präsidenten der Abgeordnetenkammer Gianfranco Fini, die wie die Opposition um die Medienfreiheit in Italien bangen.
Mit dem Abänderungsantrag zum Abhörgesetz hofft Berlusconi, dass das umstrittene Gesetz am 29. Juli von der Abgeordnetenkammer abgesegnet wird. Der Premier hatte sich heftig gegen eine Verschiebung der Abstimmung auf September gestemmt.
Das Gesetz sah in seinem ursprünglichen Entwurf drastische Strafen für jene vor, die “unrechtmäßig” Ermittlungsakten oder Abgehörtes veröffentlichen. Es war von der linken Opposition, vom nationalen Journalistenverband und auch von Staatspräsident Giorgio Napolitano attackiert worden.
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