Das Bezirksgericht im schweizerischen Bülach befand sie am Dienstag der fahrlässigen Tötung für schuldig. Drei Skyguide-Anstellte der Führungsebene erhielten Freiheitsstrafen von zwölf Monaten mit zwei Jahren Bewährung. Der vierte muss eine Geldstrafe auf Bewährung zahlen.
Die vier anderen der insgesamt acht Angeklagten wurden freigesprochen. Bei dem Zusammenstoß zweier Maschinen am 1. Juli 2002 starben alle 71 Insassen. Skyguide kontrolliert den Luftraum im Bodenseegebiet.
Der Vorsitzende Richter Rainer Hohler nannte das Unglück eine unfassbare Tragödie. Dennoch habe das Gericht sachlich urteilen müssen. Es sei um persönliche Verantwortung der Angeklagten gegangen. Nicht das Unternehmen Skyguide habe vor Gericht gestanden.
Die Staatsanwaltschaft hatte für die acht Angeklagten Bewährungsstrafen zwischen sechs und 15 Monaten gefordert. Dagegen hatten die Verteidiger auf Freispruch plädiert. Die Skyguide-Angestellten hatten die Schuld an der Katastrophe dem Fluglotsen, der in der Unglücksnacht hatte, gegeben. Der Mann war später von einem Hinterbliebenen erstochen worden.
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