Acht Mitarbeiter der Schweizer Flugsicherung Skyguide sind wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Störung des Luftverkehrs angeklagt. Sie sitzen auf der Anklagebank des Bezirksgerichts im schweizerischen Bülach bei Zürich.
Skyguide überwacht auch Teile des süddeutschen Luftraums. Am 1. Juli 2002 waren bei Überlingen eine russische Tupolew-154 mit 69 Menschen und eine Frachtmaschine vom Typ Boeing 757 des Kurierdienstes DHL mit zwei Piloten in elf Kilometer Höhe zusammengestoßen. In der Maschine aus der russischen Teilrepublik Baschkirien saßen Schulkinder und ihre Betreuer auf einem Ferienflug nach Spanien.
Die Skyguide-Angestellten haben die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Staatsanwaltschaft hat Freiheitsstrafen zwischen sechs und 15 Monaten gefordert, die zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden sollen. Sie legt den Fluglotsen und ihren Vorgesetzten Pflichtverstöße und Nachlässigkeiten zur Last. So saß in der Unglücksnacht vorschriftswidrig ein 36 Jahre alter Fluglotse allein im Kontrollzentrum und kämpfte wegen Wartungsarbeiten mit technischen Problemen. Sein Schichtkollege machte Pause – eine von der Skyguide-Spitze geduldete, gängige Praxis in verkehrsarmen Zeiten.
Zur Aufklärung des Falls kann der 36-Jährige nicht mehr beitragen. Knapp zwei Jahre nach dem Unglück wurde er in seinem Haus in Zürich-Kloten von einem russischen Hinterbliebenen erstochen, der bei dem Unglück seine Frau und seine zwei Kinder verloren hatte. Ein Gericht in Zürich verurteilte den Mann für die Bluttat 2005 zu acht Jahren Zuchthaus.
Das Gericht verhandelt bis zum 31. Mai – wegen des erwarteten Publikumsandrangs in der Bülacher Stadthalle. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.
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