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Überlingen: Haftungsfragen vor Klärung

Der Flugzeugabsturz vor vier Jahren in Überlingen ist rechtlich noch längst nicht geklärt - Haftungsfragen sollen am Donnerstag gerichtlich geklärt werden.

Seit vier Jahren wird alljährlich der Toten des Flugzeugunglücks von Überlingen gedacht, Mahnmale für die 71 überwiegend jugendlichen Opfer wurden errichtet, doch wer rechtlich die Verantwortung trägt für den katastrophalen Zusammenstoß zweier Flugzeuge über dem Bodensee, ist noch längst nicht geklärt. Das Landgericht Konstanz wird morgen, Donnerstag, in einem ersten Urteil verkünden, ob und inwieweit die Bundesrepublik Deutschland wegen mangelnder Flugsicherung und -überwachung zivilrechtlich für Schäden haften muss. Geklagt hatte die staatliche Fluggesellschaft Bashkirian Airlines, die 2,6 Millionen Euro (3,3 Millionen US-Dollar) Schadenersatz für ihr Flugzeug fordert.

Die Flugzeugkatastrophe hatte sich in der Nacht auf 2. Juli 2002 ereignet. Beim Zusammenstoß einer TU-154 der baschkirischen Fluggesellschaft mit einem Frachtflugzeug der DHL starben 71 Menschen, darunter 52 Kinder und Jugendliche aus der russischen Teilrepublik Baschkirien auf dem Weg in den Spanien-Urlaub. Nach Ansicht der klagenden Airline kam es zu dem Unfall, weil die Fluglotsen der Schweizer Gesellschaft für Flugsicherung Skyguide überlastet waren und die technische Ausrüstung erhebliche Mängel aufwies.

Ein Untersuchungsbericht der deutschen Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung in Braunschweig vom Mai 2004 belastete die Skyguide und den Dienst habenden Fluglotsen zwar ebenfalls schwer; er warf aber auch der russischen Flugzeug-Crew vor, sich falsch verhalten zu haben.

Die Haftungsfragen sind in diesem Fall deshalb so kompliziert, weil Skyguide auch die Flugsicherung im süddeutschen Luftraum ausübte, um den Luftverkehr am grenznahen Flughafen Zürich einfacher regeln zu können. Allerdings bestand für diese Tätigkeit der Skyguide zum Unglückszeitpunkt keine staatsvertragliche Grundlage zwischen der Bundesrepublik und der Schweiz. Es ist deshalb unklar, ob und inwieweit die Skyguide im Auftrag und unter Verantwortung Deutschlands oder der Schweiz gehandelt hat.

In weiteren Verfahren klagen die DHL und 19 Versicherungen aus acht Ländern gegen die Bundesrepublik auf Schadenersatz in Höhe von mehr als 45 Millionen Dollar (35,6 Millionen Euro) für das zerstörte Flugzeug und die verlorene Fracht. Zudem verlangt die schweizerische WinterthurVersicherung von der Bashkirian Airlines Schadenersatz in Höhe von etwa 2,5 Millionen Euro. Dabei geht es unter anderem um Abfindungszahlungen, die die bei der Winterthur versicherte Skyguide 2004 an die Hinterbliebenen der beiden DHL-Piloten zahlte.

Strafrechtlich wird das Unglück in der Schweiz aufgeklärt. Dort soll voraussichtlich im kommenden Jahr gegen sieben Mitarbeiter der Skyguide verhandelt werden. Der in der Unglücksnacht Dienst habende Flugloste steht allerdings nicht auf der Liste der Angeklagten: Der 36-Jährige wurde im Februar 2004 von dem Osseten Witali K. erstochen, der bei dem Unglück Frau und Kinder verloren hatte. Wäre das Flugzeugunglück von den Behörden schneller aufgearbeitet worden, hätte der Mord wahrscheinlich verhindert werden können, hieß es dazu in einer gemeinsamen Erklärung der Hinterbliebenen.

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