Rat und EU-Kommission müssten nun Schritte setzen, um die Atompolitik der EU auf eine demokratischere Basis zu stellen und vor allem Sicherheitsfragen in den Mittelpunkt zu rücken, so der SPÖ-Europaabgeordnete und Vizepräsident der SPE-Fraktion, Hannes Swoboda.
Wir fordern eine Stärkung der Befugnisse durch die Ausdehnung des Mitentscheidungsverfahrens auf Euratom. Mehr Europaparlament in dieser Frage bedeutet auch mehr Transparenz bei Euratom – und das ist im Interesse der Bürger, erklärte der ÖVP-Europaabgeordnete Paul Rübig. Der Euratom-Vertrag in seiner derzeitigen Form sei überholt, aber ohne europäischen Rechtsrahmen käme es zu einer völligen Renationalisierung der Nuklearpolitik in Europa – und das kann nicht im Interesse der Union sein, warnte Rübig.
Das Parlament wiederholt seine Forderung, eine Regierungskonferenz zu dem Zweck einzuberufen, den Euratom-Vertrag umfassend zu überarbeiten, die überholten Bestimmungen dieses Vertrags aufzuheben, das System der Regulierung der Nuklearindustrie auf EU-Ebene beizubehalten, die verbleibenden Bestimmungen vor dem Hintergrund einer modernen und zukunftsfähigen Energiepolitik zu ändern und die relevanten Bestimmungen in ein separates Energiekapitel zu integrieren, heißt es in einem Passus der auf Antrag der Grünen Fraktion in den Initiativbericht aufgenommen wurde.
Gleichzeitig streicht das Parlament unter Verweis auf die Position der EU-Kommission hervor, dass die Kernenergie bis 2010 über 300 Millionen Tonnen CO2-Emissionen vermeiden helfen könne und die Kernenergie nach der Off-shore-Windkraft und der kleinmaßstäblichen Wasserkraft die Energiequelle sei, die die geringsten Kohlenstoffmengen verursacht. Damit ist der Reorientierung der EU-Energiepolitik in Richtung alternativer und umweltfreundlicher Energieformen ein schlechter Dienst erwiesen worden, kritisierte Swoboda.
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) wurde gemeinsam mit mit dem Vertrag zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) am 25. März 1957 in Rom unterzeichnet. Anders als andere EU-Verträge erfuhr der Euratom-Vertrag im Laufe der Zeit kaum inhaltliche Änderungen. Das Parlament hat bei diesem Vertrag bis heute kein Mitspracherecht.
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