Bei fehlendem Energieausweis drohen jetzt Geldstrafen

Immobilien sollen noch kostentransparenter werden: Dass ein Vermieter oder Verkäufer dem Mieter oder Käufer einen höchstens 10 Jahre alten Energieausweis vorlegen muss – diese Pflicht gibt es schon seit 2009. Neu ist aber ab morgen (1. Dezember), dass bereits in Inseraten– egal ob in der Zeitung oder in einem elektronischen Medium – Angaben zur Energieeffizienz der Immobilie gemacht werden müssen.
Neu ist auch, dass bei Nichteinhaltung der Vorlage- und Aushändigungspflicht des Energieausweises vor Vertragsabschluss eine Verwaltungsstrafe von bis zu 1450 Euro droht. Für Dr. Markus Hagen, Präsident der Vorarlberger Eigentümervereinigung, ist die neue Richtlinie schwer umsetzbar. „Prinzipiell bietet das Gesetz eine Angriffsfläche für Konflikte. Mieter oder Käufer haben durch die Verwaltungsstrafe ein Druckmittel, wenn es Unstimmigkeiten mit dem Vermieter oder Verkäufer gibt.“ Die Grundidee – mehr Transparenz – sei seiner Meinung nach zwar gut, aber am Ende produziere die Richtlinie nur Aufwand und Kosten.
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