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Bei den Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften steckt der IT-Wurm drin

Auch BH Bregenz ist betroffen
Auch BH Bregenz ist betroffen ©VOL.AT/Steurer
Nach einer Software-Umstellung zur Abwicklung von Verwaltungsstrafen müssen seit Monaten Tausende Verfahren manuell nachkontrolliert werden, da Zahlungseingänge nicht immer automatisiert zugeordnet werden können - das sorgt auch für Verzögerungen bei der Weiterleitung der Strafgelder in den Sozialbereich.

Großangelegte Umstellungen in EDV- und IT-Systemen sind bei Unternehmen wie Organisationen und der Verwaltung zumeist gefürchtet, denn in so manchen Fällen läuft es nicht immer ganz so, wie man es geplant hat. Jetzt hat es in den vergangenen Monaten die Vorarlberger Landesverwaltung, konkret die vier Bezirkshauptmannschaften, erwischt.

Denn die zusammen mit einem externen Anbieter durchgeführte Umstellung auf ein neues EDV-Programm zur Verwaltung und Abwicklung sämtlicher Verwaltungsstrafen (VStV) in Vorarlberg bringt seit Mai 2019 aufgrund unerwarteter Probleme nicht nur in den Strafabteilungen der BHs, sondern auch in der IT-Abteilung des Landes die Köpfe zum Rauchen.

Datenmigration funktioniert nicht wie erwartet

Auslöser ist eine österreichweite Umstellung des IT-Systems, mit dem die Bezirkshauptmannschaften die Verwaltungsstrafen ausstellen und den dazugehörenden Zahlungseingang überwachen. Da in Vorarlberg dafür bisher ein eigenes IT-System genutzt wurde, wollte man altes und neues IT-System in den ersten Monaten 2019 parallel laufen lassen und dann die Daten aus dem alten System in das neue System importieren. Fachleute sprechen dabei von "Datenmigration".

"Dabei hat sich jedoch rasch gezeigt, dass diese Datenmigration einige Fehler produzierte", so der Feldkircher Bezirkshauptmann Herbert Burtscher im wpa-Gespräch stellvertretend für die Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften. Man habe sich einfach nicht darauf verlassen können, dass alles seine Richtigkeit habe, wenn es um Strafverfahren ging, die schon im alten IT-System angelegt und mit der neuen Software dann weiterbearbeitet wurden. Das Problem zeigte sich darin, dass erfolgte Zahlungseingänge von gestraften Personen oder Firmen nicht immer automatisiert dem richtigen Akt zugeordnet werden konnten. Es blieb also mitunter monatelang offen, von wem bestimmte Zahlungseingänge auf den Konten der BHs stammten.

Tausende Strafverfahren müssen manuell nachkontrolliert werden

Das wurde vor allem deshalb zur Herausforderung für die Mitarbeiter der Strafabteilungen, als dass jährlich mehrere 100.000 Verwaltungsstrafen, der Löwenanteil davon im Verkehrsbereich, von den vier BHs abgearbeitet werden. "Allein die BH Feldkirch hat pro Jahr beinahe 80.000 Verfahren. Ohne IT-Automatisierung ist das nicht zu schaffen."

Damit durch die EDV verursachte Fehler in einem Strafverfahren ausgeschlossen werden können, müssen die Mitarbeiter der Strafabteilungen seit Mai deshalb mehrere 1.000 alte Verfahren hinsichtlich der Zahlungseingänge manuell (nach-)kontrollieren. Burtscher schätzt, dass diese Aufbereitungs- und Kontrollarbeiten noch einige Monate in Anspruch nehmen werden. "Wir haben auch externes Personal hinzugezogen. Aber es bringt für unsere Mitarbeiter eine hohe Mehrbelastung mit sich."

Erneuter Auftrag an externen IT-Dienstleister

Der Rückstau durch die manuelle Kontrolle treffe mit dem Umstand zusammen, dass auch die neue Software für die Organisation und Abwicklung der Verwaltungsstrafen nicht sang- und klanglos funktioniere und immer wieder in Teilbereichen angepasst und verbessert werden müsse, so Burtscher. Um das neue System jetzt endgültig zum Laufen zu bringen, vergab die Vorarlberger Landesregierung Mitte September 2019 einen Folgeauftrag an den externen IT-Dienstleister.

Der Feldkircher Bezirkshauptmann legt Wert auf den Umstand, dass in anhängigen BH-Strafverfahren erst dann der nächste Schritt der Behörde erfolgt, wenn zweifelsfrei geklärt sei, dass wirklich nicht bezahlt wurde. "Deshalb haben wir bislang auch noch nicht wirklich viele Beschwerden bekommen." Abgesehen vom Mehraufwand könnten die Verzögerungen in Einzelfällen auch dazu führen, dass bestimmte Delikte zwischenzeitlich verjährt sind, sofern die Aufarbeitung zu lange dauere.

Weiterleitung der Gelder in den Sozialbereich verzögert

Aus diesem Rückstau ergibt sich aber auch ein weiteres Problem. Denn fast alle Gelder aus den Verwaltungsstrafen fließen in den Sozialbereich. "Da wir aber nur Gelder aus finanziell 100-prozentig geklärten Strafverfahren weiterleiten können, gibt es hier mitunter noch einige Verzögerungen", so Burtscher.

(WPA)

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