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Behörden hinderten Mönch an Tod durch Meditation

Tod durch Meditation nicht erlaubt: Sein Verhalten sei "unangebracht", so die Behörden.
Tod durch Meditation nicht erlaubt: Sein Verhalten sei "unangebracht", so die Behörden. ©EPA
Er wollte sich zu Tode meditieren - nun haben Behörden einen Mönch in Thailand daran gehindert. Der 65 Jahre alte Abt eines buddhistischen Klosters in der Provinz Chaiyaphum hatte sich am Dienstag in einen Sarg gelegt und zu meditieren begonnen.
Mönch will durch Meditation sterben

Er wolle keinen Suizid begehen – es sei schlicht an der Zeit für ihn, zu sterben, hatte die “Bangkok Post” ihn unter Berufung auf lokale Medien zitiert. Der Sarg hatte Löcher, so dass der Mann beim Meditieren atmen konnte. Bis Donnerstag werde er tot sein, sagte er.

Verhalten sei “unangebracht”

Dem kamen die Behörden zuvor: Am späten Mittwoch (Ortszeit) verschafften sie sich Zugang zu dem Sarg. Wie die Zeitung “Thairath” am Donnerstag berichtete, mussten sie dabei erst mit den Anhängern des Mönchs und den vielen Reportern verhandeln, um durchzukommen. Das Verhalten des Mönchs sei “unangebracht”, hieß es zur Begründung der Rettungsaktion. Stattdessen habe man den 65-Jährigen überredet, sich ins Krankenhaus bringen zu lassen.

(APA)

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