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Behörde kann Weitergabe von Tamponsteuer-Aus prüfen

Hygieneprodukte wie Tampons werden von Umsatzsteuer befreit
Hygieneprodukte wie Tampons werden von Umsatzsteuer befreit ©APA/AFP
Die mit 1. Jänner 2026 in Kraft tretende Umsatzsteuerbefreiung für Damenhygieneprodukte wie Tampons, Binden, Slipeinlagen und Menstruationstassen kann von der Bundeswettbewerbsbehörde überprüft werden. Darauf machte am Dienstag Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner (SPÖ) aufmerksam: Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) sei als "starke Partnerin" dabei, um sicherzustellen, "dass die Entlastung auch bei den Kundinnen ankommt", betonte die Ressortchefin in einer Aussendung.

Eine Branchenuntersuchung könne seitens der BWB eingeleitet werden, wenn es Hinweise dafür gibt, dass die Steuersenkung nicht an die Kundinnen weitergegeben wurde. Ziel sei es sicherzustellen, "dass die Steuerbefreiung im Alltag spürbar wird", denn "dieses Plus gehört den Frauen", so die Ressortchefin.

Holzleitner: Menstruationsprodukte und Verhütungsmittel "kein Luxus"

"Menstruationsprodukte und Verhütungsmittel sind kein Luxus, sondern eine tägliche Notwendigkeit", betonte Holzleitner in einer Aussendung. Die bisherige Umsatzsteuer von zehn Prozent entfällt ab 2026 zur Gänze. Die Umsatzsteuerbefreiung gilt auch für Verhütungsmittel wie Antibabypillen und Hormonspiralen. Auch für Kondome, die bisher mit 20 Prozent besteuert waren, entfällt ab 1. Jänner die Umsatzsteuer.

"Mit der Steuerbefreiung setzen wir einen klaren Schritt für mehr Selbstbestimmung, mehr Frauengesundheit und mehr soziale Fairness", sagte Holzleitner. Die Maßnahme bringe eine dauerhafte finanzielle Entlastung für Frauen und Mädchen. "Es darf nicht vom Geldbörserl abhängen, ob Frauen Zugang zu den Produkten haben, die sie für ihre Gesundheit und ihr selbstbestimmtes Leben brauchen. Jede Frau soll frei entscheiden können, wie sie verhütet und welche Hygieneprodukte für sie passen", so die Ministerin.

(APA)

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