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Begutachtungsstart der Steuerreform könnte sich verzögern

Noch immer sind Details nicht geklärt
Noch immer sind Details nicht geklärt
Der ursprünglich für dieses Wochenende geplante Start des Begutachtungs-Verfahrens zur Steuerreform könnte sich verzögern.

Grund dafür sollen laut “Kurier”, der sich auf “Insider” beruft, Unstimmigkeiten in Detail-Fragen sein, etwa bei der Grunderwerbssteuer, der Dividenden-KESt und dem Bankgeheimnis. Von der Regierung hieß es, am geplanten Beschluss im Juli werde keinesfalls gerüttelt.

Härtefälle strittig

Laut “Kurier” könnte sich die Vorlage der Gesetze zur Begutachtung um ein oder zwei Wochen verzögern. Strittig ist demnach etwa, um wie viel die Grunderwerbsteuer erhöht wird und wie Härtefälle beim Vererben und Verschenken von Immobilien abgefedert werden. Die ÖVP wolle aufgrund starken Gegenwindes aus der Touristik Betriebsübergaben nur mit 0,5 Prozent Grunderwerbsteuer (vom Verkehrswert) belasten. Die SPÖ beharrt laut dem Bericht aber am Vereinbarten, nämlich einem Staffeltarif von 0,5 bis 3,5 Prozent, je nach Wert der Immobilie.

KESt könnte weiter steigen

Bei der Erhöhung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden geht es laut “Kurier” um die Frage der Entkoppelung der KESt vom Spitzensteuersatz. Verfassungsrechtlich ist diese derzeit an den Spitzensteuersatz gekoppelt – und zwar ist sie per Verfassungsbestimmung mit dem halben Spitzensteuersatz begrenzt. Laut den Plänen der Regierung soll die Dividenden-KESt von 25 auf 27,5 Prozent steigen, der Spitzensteuersatz befristet für fünf Jahre auf 55 Prozent. Wird hier per Verfassungsmehrheit die Entkoppelung ausgehebelt, dann könnte die KESt künftig weiter steigen, das aber wolle die ÖVP verhindern, so der “Kurier”. Freilich steht auch die nötige Zustimmung der Opposition zur Erhöhung der KESt aus. Diese braucht die Regierung auch deshalb, da sonst von der Erhöhung auch die (Sparbuch)-Zinsen betroffen wären, was aber nicht geplant ist.

Registrierkassenpflicht

Ebenfalls sind laut dem Bericht auch Details zur Lockerung des Bankgeheimnis offen. So sei etwa fraglich, wann die Finanz in Hinkunft Firmen- und Privatkonten prüfen kann – erst bei einem Anfangsverdacht auf Steuerhinterziehung oder bereits ohne Verdacht. Auch hier braucht die Regierung die Zustimmung von FPÖ oder Grünen, wobei zweitere bereits ihre Zustimmung signalisiert haben. Um technische Feinheiten soll es laut “Kurier” schließlich bei der geplanten Registrierkassenpflicht gehen.

Aus dem Finanzministerium wie auch aus SPÖ-Regierungskreisen hieß es dazu gegenüber der APA, am gemeinsam vereinbarten Fahrplan werde jedenfalls festgehalten. Der Nationalrats-Beschluss der Steuerreform werde wie geplant im Juli erfolgen. Eine Verzögerung des Begutachtungsstarts wollte man weder auf SPÖ- noch auf ÖVP-Seite bestätigen. (APA)

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