Naturschutzanwältin Katharina Lins glaubt nicht, dass das Unternehmen die Begrünung vergessen hat. “Das halte ich für extrem unwahrscheinlich, um nicht zu sagen: unglaubwürdig”, wird Lins in einem Bericht des ORF Vorarlberg zitiert. Doch nicht nur die Naturschutzanwältin, auch Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda bemängelt die Vorgehensweise. Auch die BH steht in der Kritik: Laut Bachmayr-Heyda hätte es die Behörde einfach bei der Strafe belassen und nicht darauf bestanden, dass das Dach nachträglich begrünt wird.
Bachmayr-Heyda kann nicht nachvollziehen, wie die BH zu ihrer Entscheidung entgegen der Sachverständigen kam und empfindet das Verhalten der Behörde als willkürlich. Naturschutzrechtliche Auflagen würden so zur bloßen Bagatelle. “Meusburger hat bloß 14.000 Euro gezahlt und hat die Auflage weggekriegt”, stellt der Landesvolksanwalt fest.
(red.)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Es hat einen Fehler gegeben! Bitte versuche es noch einmal.Herzlichen Dank für deine Zusendung.