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Begegnungszone und Kurzparkzone im Zentrum

Die neu gestaltete Begegnungszone
Die neu gestaltete Begegnungszone ©Gemeinde Höchst
Die Gemeinde Höchst hat 2017 das Zentrum neugestaltet.

Die Franz-Reiter-Straße wird nun von der Alten Schule bis zur Mittelschule als Begegnungszone verordnet.Eine Begegnungszone ist “eine Straße, deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger bestimmt ist, und die als solche gekennzeichnet ist”. (StVO § 2 Abs. 1 Z 2a)

 

Was Sie wissen sollten

In einer solchen verkehrsberuhigten Zone sind FußgängerInnen, RadfahrerInnen und AutofahrerInnen gleichberechtigt. Die Lenker von Fahrzeugen dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, haben von ortsgebundenen Gegenständen oder Einrichtungen einen der Verkehrssicherheit entsprechenden seitlichen Abstand einzuhalten und dürfen nur mit einer Geschwindigkeit von höchstens 20 km/h fahren. Lenker von Kraftfahrzeugen dürfen auch Radfahrer weder gefährden noch behindern. In Begegnungszonen dürfen Fußgänger die gesamte Fahrbahn benützen. Sie dürfen den Fahrzeugverkehr jedoch nicht mutwillig behindern.

Weiters ist das Befahren der Fahrbahn mit Rollschuhen in der Längsrichtung erlaubt. Radfahrer dürfen in Begegnungszonen nebeneinander fahren, wobei nur der äußerste rechte Fahrstreifen benützt wird.In Begegnungszonen ist das Parken von Kraftfahrzeugen nur an den dafür gekennzeichneten Stellen erlaubt. Im Gegensatz zur Wohnstraße ist in einer Begegnungszone die Durchfahrt für jeglichen Fahrzeugverkehr gestattet.

Hundebesitzer haben dafür zu sorgen, dass Begegnungszonen nicht durch ihre Hunde verunreinigt werden.

Öffentliche Parkplätze

 Die öffentlichen Parkplätze beim Gasthof Linde werden als Kurzparkzone mit 90 Minuten Parkdauer in der Zeit von Mo-Fr, 7.00-19.00 Uhr ausgewiesen.

Weiters wurden zwei E-Tankstellenparkplätze errichtet und ein Behindertenparkplatz ausgewiesen.
Vor dem Kirchplatz 12 (zwischen Alter Schule und Lädile) werden zwei Stellplätze als Kurzparkzone mit 30 Minuten Parkdauer in der Zeit von Mo-Fr, 7.00-19.00 Uhr und Sa 7.00-12.00 Uhr und ein Behindertenparkplatz ausgewiesen.

Gegenüber dem Gemeindeamt wurde auf dem öffentlichen Parkplatz eine Kurzparkzone mit 90 Minuten Parkdauer in der Zeit von Mo-Fr, 7.00-18.00 Uhr und ein Behindertenparkplatz ausgewiesen. Hinweis: Die Parkplätze beim Imbiss Wippel sind in Privatbesitz und daher nicht öffentlich.

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