Es handle sich um ein sehr umfassendes Dossier und einen außergewöhnlichen Fall, bei dem man in der heutigen Sitzung erst jene “Knackpunkte” herausgearbeitet habe, deren Beurteilung laut Kunstrückgabegesetz entscheidend seien. Das im Dossier enthaltene Material sei jedoch ausreichend, zusätzliche Recherchen müssten nicht angestellt werden, sagte Eva Blimlinger, Rektorin der Akademie der bildenden Künste Wien und wissenschaftliche Koordinatorin der Kommission für Provenienzforschung, am Donnerstag zur APA.
Das 1902 entstandene monumentale Wandgemälde, das als ein Hauptwerk des Wiener Jugendstils gilt, ist seit 1986 (wieder) in der Secession untergebracht und gehört zur Sammlung des Belvedere. Der ursprüngliche Besitzer, der Kunstsammler Erich Lederer, war von den Nationalsozialisten enteignet worden. Das Kunstwerk war nach dem Krieg zwar formell zurückgegeben, aber mit einem Ausfuhrverbot belegt worden. Es wurde schließlich 1972 um 15 Millionen Schilling von der Republik gekauft. Erben der Familie Lederer haben im Vorjahr die Rückgabe beantragt. Ausschlaggebend ist laut novelliertem Kunstrückgabegesetz der “enge Zusammenhang” zwischen dem Ausfuhrverfahren und dem Ankauf durch die Republik. Im Falle einer Rückgabe wäre die Ankaufsumme valorisiert zurückzuerstatten.
“Völlig unstrittig ist die Tatsache, dass der Verkauf des Beethovenfrieses an die Republik Österreich unter dem Eindruck des Ausfuhrverbots zustande gekommen ist. Das Ausfuhrverbot war aufrecht bis zum Ankauf durch die Republik”, hielt heute der Schweizer Rechtsanwalt Marc Weber, der einen Teil der Erbengemeinschaft vertritt, in einer Presseerklärung fest. “Erich Lederer hat 28 Jahre lang um die Aufhebung des Ausfuhrverbots gekämpft, letztendlich aber resigniert und den Fries an den einzig möglichen Käufer, die Republik Österreich, verkauft.” Der Verkauf wäre “ohne das verhängte und nie aufgehobene Ausfuhrverbot in der Form nie zustande gekommen”.
Formal spricht der Kunstrückgabebeirat lediglich eine Empfehlung aus. Bisher hat sich die Republik jedoch stets daran gehalten.
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