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Bedingte Haftstrafe für Untersuchungshäftling

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©VOL.AT
Enthaftung nach drei Wochen im Gefängnis: Afghane bedrohte Betreuerin und beging weitere Delikte.

Von Seff Dünser (NEUE)

Obwohl der Angeklagte unbescholten sei, reiche eine Geldstrafe wegen der Vielzahl der Vorfälle nicht aus, sagte Richterin Sabrina Tagwercher in ihrer Urteilsbegründung. Die Strafrichterin des Landesgerichts Feldkirch verhängte über den Untersuchungshäftling eine bedingte, nicht zu verbüßende Haftstrafe von drei Monaten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der junge Afghane befand sich aber bereits seit drei Wochen im Feldkircher Gefängnis in Untersuchungshaft. Deshalb wurde er unmittelbar nach der Gerichtsverhandlung enthaftet und aus der Justizanstalt Feldkirch entlassen.

Verurteilt wurde der angeklagte Flüchtling wegen gefährlicher Drohung in mehreren Fällen, versuchter Körperverletzung, Sachbeschädigung und Diebstahls. Die mögliche Höchststrafe hätte ein Jahr Gefängnis betragen.

Nach Ansicht der Richterin hat der junge Erwachsene zu Polizisten gesagt, er werde die Betreuerin seiner Wohngemeinschaft umbringen. Seine Drohung soll er mit der Halsabschneider-Geste untermauert haben. Zugegeben hat der Angeklagte, dass er die Eingangsglastüre der betreuten Wohngemeinschaft eingeschlagen hat. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte auch wegen Kleidungsdiebstählen mit Beute im Wert von 55 Euro. Laut Urteil hat er zudem ein Opfer am Hals gepackt, gewürgt und damit zu verletzen versucht. Des Weiteren soll er einem Opfer damit gedroht haben, es zu schlagen.

Der junge Flüchtling aus Afghanistan sei bereits mehrmals im psychiatrischen Landeskrankenhaus Rankweil behandelt worden, sagte die Richterin. Ein vom Gericht bestellter psychiatrischer Sachverständiger bescheinigte dem Angeklagten eine Persönlichkeitsstörung. Er sei emotional instabil und verhalte sich oft rücksichtslos, meint der Gutachter. Seine Zurechnungsfähigkeit sei bei den Tatzeiten eingeschränkt gewesen. Der Angeklagte sagte hingegen vor Gericht, „ich bin gesund“.

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