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Bedingte Haft nach Misshandlung von Gefangenem

„Kriegsverbrechen gegen Personen“
„Kriegsverbrechen gegen Personen“ ©VOL.AT/Eckert
Ein 29-jähriger Vorarlberger muss nach Misshandlung eines Gefangenen in der Ukraine nicht ins Gefängnis.
Vorarlberger als Kriegsverbrecher angeklagt

Wer den 29-jährigen zweifachen Vater heute sieht, kann sich kaum vorstellen, dass er als Söldner in der Ukraine einen Zivilisten demütigte. Der Angehaltene wurde in eine Dusche eingepfercht und auch geschlagen. Heute ist der Angeklagte in der Schweiz Krankenpfleger, verdient 3.300 Franken. Er hat seit sechs Jahren ein völlig anderes Leben. Einst waren Kampfgeschehen und Krieg seine Welt. Er kämpfte unter anderem in Syrien und der Ukraine.

Ausführliche Schilderungen

Staatsanwalt Manfred Bolter schildert eine halbe Stunde lang, wie sich die Situation damals 2015 in der Ukraine darstellte. Chaos und Langeweile, ein unsortierter Haufen von schlecht ausgebildeten Leuten, darunter der gut ausgebildete und intelligente Angeklagte. Ein Zivilist, der betrunken vor den Toren der Kaserne schimpfte, zog sich den Unmut der paramilitärischen Truppe zu. Sie vermutete einen Gegner, also einen russischen Spion und wollten ihn zum Reden bringen. Dabei griff man zu unmenschlichen Methoden.

Brutale Aufnahmen

Die Videos, die der damals freiwillige Kämpfer in dem Lager in der Ukraine mit dem Handy aufnahm, sind schockierend. Sie werden dem Schöffensenat vorgeführt und heute bereitet das Ansehen der Szenen dem Angeklagten offenbar Kummer. Ein Mann, damals zu Recht oder zu Unrecht für einen Separatisten gehalten, wird immer wieder geschlagen und misshandelt.

Ein „Kamerad“ des Angeklagten schlägt mit einem, mit Steinen gefüllten Socken auf das Opfer ein. Die späteren MRT-Untersuchungen ergeben: Die Wirbelsäule ist an drei Stellen gebrochen, zwei Zähne wurden ausgeschlagen und Bein und Kniescheibe sind verletzt. Die Augen des Opfers waren stark verschwollen, nach insgesamt acht Tagen ließ die paramilitärische Einheit den Festgehaltenen frei .

Zwei verschiedene Welten

Der Mann, der heute als Krankenpfleger arbeitet, erzählt von zwei Welten, in denen sich sein Leben bislang abspielte. Das als Kämpfer in verschiedenen, meist sehr chaotischen Kampfgebieten. Und das Leben heute, als Krankenpfleger mit Familie und Desinteresse an Waffen und Krieg. „Es war ein anderes Leben dort und wir hatten selbst Angst, in Gefangenschaft des Gegners zu geraten. Wir hatten sogar immer eine Handgranate dabei, um eine allfällige Gefangenschaft zu verhindern“, berichtet der Mann.

Dass er damals mitwirkte, als das Opfer misshandelt wurde, kann er sich nicht erklären. Es ging um ein Handy-Passwort, das der Gefangene offensichtlich nicht sagen konnte oder wollte. Die Strafe wird auf Grund der überwiegenden Milderungsgründe als reine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Zweieinhalb Jahre werden festgesetzt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(VOL.AT)

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