Mit dieser Entscheidung gab das Verwaltungsgericht München am Montag einem Antrag des Polizeipräsidiums Oberbayern statt, das zunächst weitere Vorwürfe gegen den 42-jährigen Beamten klären und dann in das Verfahren einbringen will. Die neuen Vorwürfe seien ähnlich gravierend wie die vereitelte Ahndung des Verkehrsverstoßes, sagte der Vertreter des Polizeipräsidiums Oberbayern ohne nähere Angaben.
Der beschuldigte Beamte und FC-Bayern-Fan hatte die rasante Fahrt des Bayern-Präsidenten Beckenbauer an einer Baustelle mit 74 statt der erlaubten 30 Stundenkilometer mittels eines gefälschten Schreibens nachträglich als Sondereinsatz der Polizei ausgegeben. Er hatte Beckenbauer so vor Bußgeld, Fahrverbot und Flensburger Punkten bewahrt. Per Strafbefehl waren der Beamte und zwei Helfer bei den Behörden im Dezember 2005 bereits zu jeweils achtmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt worden.
Vor der Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts München geht es nun um die beamtenrechtlichen Folgen für den Polizisten, der im härtesten Fall seine Entlassung aus dem Beamtendienst und damit den Verlust eines monatlichen Nettogehaltes von knapp 3.000 Euro befürchten muss.
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