Die Frau hatte sich auf eine Inseratenkampagne der ÖBB hin als Zugbegleiterin beworben. Zur Antwort erhielt sie ein Schreiben, dass sie sich gar nicht erst zu bewerben brauche. Die ÖBB würden niemanden über 35 Jahren einstellen. Dies geht aus einer Aussendung des Wiener Rechtsanwalts Helmut Graupner hervor, der die Frau vertreten hat.
Nach der Absage klagte die Frau vor dem Arbeits- und Sozialgericht Wien und verlangte Schadenersatz wegen Diskriminierung aufgrund des Alters. Die ÖBB zahlten der Klägerin 2.500 Euro immateriellen Schadenersatz. Laut Graupner ist dies die bisher höchste bekanntermaßen bezahlte Summe für derartige Diskriminierungen. Zusammen mit dem Ersatz der Anwaltskosten zahlten die ÖBB der Dame über 4.000 Euro, hieß es.
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