Schlappe für die Bahn: Ein ÖBB-Mitarbeiter und -Betriebsrat aus Innsbruck hat seinen Arbeitgeber geklagt und nun in zweiter Instanz Recht bekommen. Es ging es um die Frage, ob Dienstzeiten - also Lehr- und Schulungszeiten - vor dem 18. Lebensjahr angerechnet werden dürfen, schreibt das "WirtschaftsBlatt" (Mittwoch).
Das Landesgericht Innsbruck entschied auf Basis eines Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH). Rund 6.000 Mitarbeiter sind davon betroffen, die Bahn muss daher laut Bericht 37 Mio. Euro nachzahlen, zusätzlich entstünden jährliche Mehrkosten von 8 Mio. Euro. Die Bahn will “auf jeden Fall Berufung einlegen”, wird ÖBB-Boss Christian Kern zitiert.
APA
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