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ÖBB-Mitarbeiter am Freitag vor Gericht

Bregenz, Lochau - Am Freitag müssen sich zwei ÖBB-Bedienstete wegen des Bahnunfalls zwischen Lochau und Bregenz von Ende Dezember 2006 vor dem Bezirksgericht Bregenz verantworten.

Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Im Falle einer Verurteilung droht den Angeklagten bis zu einem Jahr Haft.

Auf den Gleisen zwischen Lochau und Bregenz kamen am 29. Dezember 2006 eine 32-jährige Polizistin, ein 63-jähriger Kriminalbeamter und ein 47-jähriger Leichenbestatter ums Leben. Sie wurden mit vollem Tempo von einem Eurocity-Zug erfasst, als sie einen Unfall auf den Gleisanlagen untersuchten. In der Nacht davor war dort ein 18-Jähriger getötet worden.

Wegen des großen Medieninteresses an dem Verfahren wurde der am Bezirksgericht Bregenz anberaumte Prozess in das Haus der Bregenzer Stadt-Feuerwehr verlegt. Zuständig für die Verhandlung ist Richter Christian Röthlin.

Im Raum steht zudem, ob die ÖBB möglicherweise nach dem Verbandsverantwortungsgesetz haftbar gemacht werden könnten. Vermutlich wird der Ausgang des Prozesses darüber entscheiden, ob die Angehörigen der Opfer eine entsprechende Klage einbringen werden. Dann könnte den ÖBB eine Verbandsgeldbuße drohen.

Die Erhebungen zum Bahnunfall ergaben, dass der Notfallleiter der Innsbrucker ÖBB-Leitstelle über die Spurensuche auf den Gleisanlagen in Kenntnis gesetzt war und ein 30-km/h-Tempolimit für den betroffenen Streckenabschnitt verfügte. Der Lokführer des Schweizer Eurocity, von dem die Verunglückten überrollt wurden, war aber offenbar nicht über die Geschwindigkeitsbegrenzung informiert worden.

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