Bayern wollen Klage angeblich trotz Vergleichs weiterführen
Durch die Hereinnahme der BayernLB in die allgemeine Riege der Gläubiger wird der Anteil ebendieser am zu verteilenden Kuchen der Hypo-Bad-Bank Heta geringer.
Die Weiterführung der Klage, die die BayernLB laut “Presse” auf Empfehlung ihrer Rechtsabteilung plant, habe nur geringe Auswirkungen auf die Heta und den Vergleich.
Die BayernLB hat den Prozess in München im Mai bereits in erster Instanz gewonnen. Kernpunkt des Gerichtsentscheids war, dass die BayernLB einen Anspruch auf die Milliarden hat. Diese Feststellung ist auch im Vergleich zwischen der Republik Österreich und dem Freistaat Bayern enthalten. Der Generalvergleich wurde im Juli geschlossen und soll morgen, Donnerstag, im Nationalrat abgesegnet werden.
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