Wenn die Angestellten bis 67 arbeiten müssen, gibt es keinen Grund, Beamte von der Rente mit 67 auszunehmen, sagte Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU) dem Handelsblatt (Dienstagsausgabe). Alles andere würde sofort zu einer dauerhaften Debatte über die Beamtenprivilegien führen. Allerdings müsse der Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren in Bayern noch geklärt werden, räumte Faltlhauser ein.
Das Bundeskabinett soll nach Informationen der Zeitung die Übertragung der Rente mit 67 auf die 130.000 Beamten des Bundes bereits im April beschließen. Rund 1,4 Millionen Beamte sind jedoch bei Ländern und Gemeinden beschäftigt. Mit der Föderalismusreform I ging die Kompetenz für das Besoldungs- und Versorgungsrecht auf die Länder über.
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