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Bayern-Pendler: Metzler erzürnt über "massive Behinderung"

Weitere Erschwernis für 900 Pendler und die grenzüberschreitend agierende Wirtschaft
Weitere Erschwernis für 900 Pendler und die grenzüberschreitend agierende Wirtschaft ©VOL.AT
Die neue Testpflicht für Berufspendler nach Bayern aus ausländischen Corona-Hotspots erzürnt den Vorarlberger Wirtschaftskammerpräsidenten Hans Peter Metzler.
Testpflicht für Bayern-Pendler

Für die rund 900 Pendler aus Vorarlberg nach Bayern bringe die "überfallsartig" erlassene Regelung der bayerischen Staatskanzlei weitere Erschwernisse, und damit für die ohnedies schwer belastete Wirtschaft, so Metzler am Freitag.

Metzler fordert Aufbebung

Schon die Reisewarnungen quer durch ganz Europa seien Gift für die Wirtschaft, nun werde durch die Verordnung das grenzüberschreitende Wirtschaften zusätzlich erschwert, warnte er. Damit werde die Last der Konsequenzen auf die Betriebe verschoben. Zwar seien österreichische Unternehmen, die bayerische Pendler in Österreich beschäftigen, nicht betroffen, wohl aber etwa Vorarlberger Montagetrupps, Geschäftsleute und Dienstleister, für die der bayerische Markt wichtig sei. Die Verordnung bedeute eine "massive Behinderung des Binnenmarkts". Er forderte eine umgehende Aufhebung "dieser EU- und wirtschaftsfeindlichen Verordnung". "Überfallsartige Erlässe und Warnungen zerstören den europäischen Gemeinschaftsgeist", kritisierte Metzler.

Landesrat Tittler: "Unbefriedigende Vorgehensweise"

Als „unbefriedigende, einseitige Vorgehensweise“ bezeichnet auch Wirtschaftslandesrat Marco Tittler die estpflicht für Berufspendler nach Bayern: „Die neuen Einschränkungen an der Grenze sind epidemiologisch nicht zu begründen und schränken die Wirtschaft in ungerechtfertigter Weise stark ein.“

Es muss aber, so Tittler, „unser aller gemeinsame Anstrengung sein, die Infektionen aus den Betrieben draußen zu halten.“ Der Landesrät rät auch verstärkt Home Office als Alternative heranzuziehen.

Testpflicht für Grenzpendler

Wie von Ministerpräsident Markus Söder angekündigt, hat Bayern eine Testpflicht für Berufspendler aus ausländischen Corona-Hotspots eingeführt; sie gilt mit dem heutigen Freitag. Wer aus einem Risikogebiet regelmäßig mindestens einmal wöchentlich in das deutsche Bundesland zu Berufs- oder Bildungszwecken einreist, muss der zuständigen Behörde regelmäßig Corona-Tests vorlegen. Deutschland stuft fast ganz Österreich als Risikogebiet ein.

"Wer aus einem Risikogebiet (…) regelmäßig mindestens einmal wöchentlich nach Bayern einreist, um sich dort aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen, zu Ausbildungszwecken oder zum Schul- oder Hochschulbesuch aufzuhalten, muss der für den Berufs-, Geschäfts-, Ausbildungs-, Schul-oder Hochschulort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle unaufgefordert und unverzüglich 1. binnen sieben Tagen nach der ersten auf den 23. Oktober 2020 folgenden Einreise und 2. danach regelmäßig in jeder nachfolgenden Kalenderwoche ein Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen", heißt es neu in der abgeänderten bayerischen Einreisequarantäneverordnung.

Antigentest nicht ausreichend

Das Testergebnis muss auf Deutsch oder Englisch sein und auf einer molekularbiologischen Testung basieren. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Wer Covid-19-Symptome zeigt, muss zudem die Behörden in Bayern darauf hinweisen.

(APA)

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