Rechtlich gesehen hat alles seine Ordnung, berichteten “Neue Kärntner Tageszeitung”, “Die Presse” und der ORF unter Berufung auf die Konsumentenschutz-Abteilung der Arbeiterkammer. Unbefristete Sparbücher können sowohl vom Sparer als auch von der Bank einseitig gekündigt werden. Man sollte jedoch die sechsmonatige Kündigungsfrist, an die sich die Bank halten muss, auf jeden Fall ausnützen und für diese Zeit noch die vergleichsweise hohen Zinsen kassieren, rät die AK.
Die BAWAG verweist darauf, dass man die Kunden nicht lapidar per Brief über die Auflösung ihrer Sparbücher informiert habe, die als Produkt bereits im Jahr 2003 eingestellt worden seien. “Wir haben mit 95 Prozent der betroffenen Sparer vorweg Gespräche geführt und ihnen Alternativangebote gemacht”, sagte die Bank der APA. So könne man den Kunden z.B. ein dreijähriges Kapitalsparbuch mit 2,75 Prozent Zinsen anbieten oder ein vierjähriges Österreich-Sparbuch mit einer Verzinsung von bis zu 6 Prozent, in Abhängigkeit von der Entwicklung ausgewählter österreichischer Unternehmen. Die nun gekündigten Sparbücher hätten eine Verzinsung von 3,25 Prozent, die berichteten 4 Prozent seien falsch, sagte Feichter.
Die meisten Kunden, mit denen man gesprochen habe, hätten die Vorgangsweise verstanden, sagte Feichter. “Ich rechne nicht damit, dass viele Kunden abwandern, weil wir ihnen ja gute Alternativangebote machen. … Wir kündigen ja nicht den Kunden, sondern nur dieses spezifische Sparbuch, in der Hoffnung, dass die Kunden diese Angebote annehmen.” Ein Teil der kontaktieren Kunden wolle mit einer Entscheidung das Ende der Kündigungsfrist abwarten, die am 31. März 2010 abläuft.
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