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BAWAG: Urteilsspruch demnächst möglich

Die Causa Gerharter wird nicht noch einmal verhandelt. Das Gericht hat den Antrag der Verteidiger von Peter Nakowitz und Helmut Elsner abgelehnt. Das Verfahren sei nie unterbrochen worden, so Richterin Bandion-Ortner. Die Verteidiger hatten vorgebracht, dass das Verfahren zu lange unterbrochen war worden war und daher nach der "Zwei-Monats-Regel" das ganze Verfahren neu durchgeführt werden müsse.

Staatsanwalt Krakow sprach sich zuvor gegen den Antrag der Verteidiger aus. So wäre auch am 5. Februar 2008 ein Zeuge zur Causa Gerharter gefragt worden, und zwar von Elsners Anwalt Wolfgang Schubert. Der Antrag sei nur auf Verzögerung ausgelegt und “unstatthaft” und daher abzuweisen.

Warum das Gerharter-Urteil erst fast vier Monate nach der letzten Verhandlung mit Gerharter gefällt wird bleibt unklar. Die beiden Anwälte könnten den Beschluss in einer Nichtigkeitsbeschwerde anfechten.

Bei ergänzenden Befragungen in der Causa Gerharter blieben die drei Angeklagten bei ihren bisherigen Darstellungen. Ex-Konsum-Chef Hermann Gerharter zeigte sich weiter geständig und warf Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner ein “Lügengebäude” vor. Den Verteidiger Elsners, Wolfgang Schubert, bezichtigte er des spitzfindigen Worteverdrehens.

Elsner betonte, er habe Gerharter nicht – wie von diesem behauptet – in seinem Büro am 12. März 2003 über 550.000 Euro in bar gegeben. Gerharter hingegen gab an, er habe im Jahr 2002 von der BAWAG einen Überziehungsrahmen bekommen, aber nicht ausgenützt. Mit den 550.000 Euro habe er dann seine Prozesskosten aus dem Konsum-Verfahren begleichen sollen. Elsner habe ihm damals sehr geholfen, er verstehe nicht warum Elsner heute alles abstreite. “Ich stehe dem einigermaßen hilflos gegenüber”, sagte der frühere Konsum-Manager.

Eigentlich hätte Gerharter das Geld von der BAWAG nicht gebraucht, denn er hatte rund eine Mio. Euro bei der BAWAG. Gerharter wollte sein Geld aber offenbar nicht für die Prozesskosten antasten. Er war verurteilt worden, die Konsum-Prozesskosten solidarisch mit zwei weiteren Verurteilten zu zahlen, musste aber bisher alleine den ganzen Betrag leisten, ein zivilrechtliches Verfahren darüber sei noch anhängig.

Peter Nakowitz beteuerte, er habe mit Gerharter in der Bank lediglich einmal zu tun gehabt, als er ihn zu einem anderen Mitarbeiter bringen sollte. Dies habe er auch getan, von der angeblichen Geldübergabe in Elsners Büro wisse er nichts. Laut Gerharters Aussage aber soll Nakowitz ihm die Tasche ins Büro gebracht haben, in die er das Geld steckte. Eine Plastiktasche mit ÖGB-Aufdruck soll es gewesen sein – was Elsner, der die ganze Geldübergabe bestreitet, grundsätzlich in Frage stellt: “Am Anfang hat’s geheißen ein Plastiksackerl, dann hat’s geheißen eine Mappe, dann hat der Staatsanwalt Mappen vorgeführt, solche haben wir nicht”, erklärte er. “Es gibt in der Bank Verpackungsmaterial wo BAWAG draufsteht, nichts anderes – wir sind ja nicht die Gewerkschaft, wir sind eine Bank”, argumentierte er.

Die Verteidiger stellten anschließend neue Beweisanträge. Durch Befragung der Mitarbeiter aus der BAWAG-Filiale Tuchlauben solle geklärt werden, ob jemand das Geld von der Filiale in den vierten Stock des Hauses, ins Generalsekretariat gebracht habe. Von den bisher gehörten Zeugen hat dies keiner bestätigt. Elsners Verteidigung bestreitet, dass das Geld überhaupt in Elsners Büro gebracht worden sei.

Sollten die Beweisanträge abgelehnt werden sind Verlesungen, Plädoyers, Beratung und Urteil geplant. Ein Urteil könnte heute Nachmittag fallen.

Verständnisloses Kopfschütteln löste Staatsanwältin Sonja Herbst in Juristenkreisen aus, indem sie am 100. Verhandlungstag im BAWAG-Prozess im Talar mit einem von einer Journalistin mitgebrachten Gugelhupf posierte und sich von der Presse fotografieren ließ, nachdem die Reporterin eine darauf angebrachte Wunderkerze entzündet hatte. “Das hätte nicht passieren dürfen!”, pflichtete am Mittwoch Werner Pleischl, Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Wien, der Kritik am Verhalten der Anklagevertreterin bei, die als Assistentin für BAWAG-Chefankläger Georg Krakow abgestellt ist.

Mit der Kollegin sei mittlerweile “geredet” worden, berichtete Pleischl der APA: “Sie sieht ihren Fehler ein. Sie ist zerknirscht. Sie ist da hineingerutscht”. Die Staatsanwältin sei von der betreffenden Journalistin “aufgestachelt” worden, meinte Pleischl. Für disziplinar- oder dienstrechtliche Konsequenzen sehe er vorerst keine Notwendigkeit.

Augenzeugen zufolge war gestern, Dienstag, eine den BAWAG-Prozess offenbar mit einer Kindergeburtstagsparty verwechselnde Journalistin mit einem selbst gebackenen Gugelhupf in den Verhandlungssaal getänzelt, den sie anlässlich des 100. Verhandlungstags der Staatsanwältin in die Hand drückte. Wenige Meter neben der Anklagebank, auf der es für Helmut Elsner & Co immerhin um bis zu zehn Jahre Haft geht, wurde sodann die Wunderkerze abgebrannt.

“Die Funken sind einen halben Meter in die Höhe geflogen”, wunderte sich ein bei einer seriösen Tageszeitung beschäftigter Journalist noch am Mittwoch.

Nicht genug damit: Danach erschien eine weitere, offensichtlich des Kuchenbackens ebenfalls mächtige Journalistin auf der Bildfläche, die eine mitgebrachte Topfentorte loswerden wollte. Sie fand allerdings keine Abnehmerin, so dass sie ihr Mitbringsel auf einem Beistelltisch abstellte, wo es dann den ganzen Vormittag der eher peinlich berührten Richterin Claudia Bandion-Ortner entgegen lachte.

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