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BAWAG: Urteil am Freitag geplant

Im BAWAG-Strafprozess wird morgen Freitag, am 117. Verhandlungstag, das Urteil erwartet. Eine offizielle Bestätigung seitens des Gerichts gibt es allerdings dafür noch nicht. Nach dem Schlusswort der neun Angeklagten am Montag hat das Schöffengericht, bestehend aus zwei Berufsrichterinnen und zwei Laienrichterinnen, mit der Urteilsberatung begonnen. Richterin Claudia Bandion-Ortner will das Urteil am Freitag um 9.15 Uhr im Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht verkünden. "Falls wir länger brauchen würden, werde ich spätestens am Donnerstag alle informieren", sagte sie.

Den neun Angeklagten drohen wegen schwerer Untreue (Schadenssumme über 50.000 Euro) bis zu zehn Jahre Haft. Auch der Hauptangeklagte Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner wird im Fall eines Schuldspruchs auf keinen Fall länger als ein Jahrzehnt im Gefängnis sitzen. Wegen eines Geldgeschenks an den ehemaligen Konsum-General Hermann Gerharter war Elsner in einem Teilurteil im Mai dieses Jahres bereits – nicht rechtskräftig – zu zweieinhalb Jahren Haft unbedingt verurteilt worden. Diese zweieinhalb Jahre werden aber nicht zu einer allfälligen Haftstrafe vom morgigen Freitag addiert, sondern beide Strafen werden zu einer einzigen Strafe “angepasst”.

Dabei dürfen insgesamt nicht mehr als zehn Jahre Haft verhängt werden. Sollte Elsner also nun etwa zu fünf Jahren Haft verurteilt werden, wird die Gesamtstrafe dann nicht siebeneinhalb Jahre (fünf plus zweieinhalb) betragen sondern vermutlich etwa sechs Jahre. Wenn – wie erwartet – beide Strafen mit Rechtsmittel bekämpft würden, entscheidet die Instanz oder in einem späteren Beschluss das Gericht über die Strafhöhe. Je höher die Strafe in der Hauptsache ausfällt, von desto geringerer Bedeutung wird damit die Geldgeschenk-Strafe.

Elsner sitzt seit seiner Auslieferung von Frankreich nach Österreich im Februar 2007 in Untersuchungshaft. Die U-Haft kann nur zwei Jahre lang dauern, dies gilt allerdings nur solange die Hauptverhandlung nicht begonnen hat. Ab dann kann die Untersuchungshaft etwa aufgehoben werden, wenn die lange Dauer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widerspricht bzw. wenn die Haftgründe wegfallen. Elsners U-Haft wird bisher wegen Fluchtgefahr aufrechterhalten.

Der BAWAG-Strafprozess hatte am 16. Juli 2007 begonnen. Mit dem erwarteten Urteil am morgigen 4. Juli hat das Wirtschaftsstrafverfahren dann fast ein Jahr lang gedauert.

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