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BAWAG-Prozess - Verfahren gegen Gerharter vertagt

Der Prozess gegen den ehemaligen Konsum-Chef Hermann Gerharter wurde heute, Montag, von Richterin Claudia Bandion-Ortner auf den 30. Jänner vertagt.

Keine wesentlichen neuen Erkenntnisse brachten die heutigen Zeugeneinvernahmen im Verfahren gegen den ehemaligen Konsum-Chef Hermann Gerharter. Die Staatsanwaltschaft wirft Gerharter Beitragstäterschaft zur Untreue vor, da er vom im BAWAG-Prozess angeklagten ehemalige BAWAG-Chef Helmut Elsner ein Geldgeschenk in Höhe von 550.000 Euro angenommen haben soll, was Gerharter auch bestätigt. Elsner und der in dieser Sache ebenfalls als Beitragstäter mitangeklagte ehemalige BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz bestreiten, dass überhaupt Geld übergeben wurde, beziehungsweise mit der Übergabe etwas zu tun gehabt zu haben.

Am Nachmittag wurde die Gerharter-Causa auf 30. Jänner vertagt. Im Anschluss an den BAWAG-Prozess sollen dann ab 15 Uhr zwei weitere Zeugen, die am 12. März 2003 mit der Geldübergabe zu tun gehabt haben sollen, befragt werden. Elsner-Anwalt Wolfgang Schubert stellte eine Reihe von Anträgen, mit denen bewiesen werden soll, dass sein Mandant die Geldauszahlung an Gerharter nicht veranlasst habe und alles ordnungsgemäß abgewickelt worden sei.

Der erste heute am 58. Verhandlungstag befragte Zeuge, der ehemalige Abwickler der Konsum-Insolvenz, Jan Wiedey, sagte aus, vom angeblichen Geldgeschenk nichts gewusst zu haben. Er sei auch einigermaßen erstaunt gewesen, als er davon gehört habe, denn er sei eigentlich davon ausgegangen, dass das Management der BAWAG vom Vergleich gewusst habe und Gerharter damit eine ausreichende Befriedigung seiner Ansprüche erhalten habe. Aus dem Vergleich mit dem Konsum sei Gerharter mit 17 Mio. Schilling (1,235 Mio. Euro) brutto abgefertigt worden, ausbezahlt worden seien etwa 990.000 Euro.

Als zweite Zeugin wurde die frühere Elsner-Sekretärin Sandra Rogatsch befragt. Rogatsch – jene Sekretärin, die für Elsner auch nach dessen Pensionierung die persönlichen Konten weitergeführt hat – konnte sich nicht erinnern, dass Gerharter irgendwann einmal im Büro von Elsner gewesen sei. Es sei auch nie der Fall gewesen, dass im Generalsekretariat ein größerer Geldbetrag übergeben worden wäre. Laut Richterin Claudia Bandion-Ortner war Rogatsch am Tag der Geldgabe am 12. März 2003 auf Urlaub.

Am heute der Richterin erstmals vorgelegten Terminkalender von Elsner aus dem Jahr 2003 ist für den 12. März 2003, dem Tag der Geldübergabe, ein Termin mit Gerharter eingetragen. Elsner behauptet, sich nicht daran erinnern zu können, ihn wahrgenommen zu haben. Ein zuvor abgesagter Friseurtermin deute aber darauf hin, dass er am Vormittag nicht in der Bank gewesen sei. Der Friseurtermin – der Friseur kam alle vierzehn Tage in die Bank – wurde am selben Tag am Nachmittag nachgeholt.

Bei den weiteren Zeugen, die teils nur sehr kurz befragt wurden, handelte es sich um Angestellte der BAWAG, die sich alle nicht an ein persönliches Treffen mit Gerharter erinnern konnten. Ein Kassier sagte aus, er habe an dem Tag, als das Sparbuch, auf dem der Kredit in Höhe von über 561.000 Euro an Gerharter geparkt war, ausbezahlt wurde, extra noch Geld bestellen müssen. Das Aviso zur Auszahlung sei um etwa 10 Uhr von seinem Chef, Christian Götz, dem Leiter der BAWAG-Filiale Tuchlauben, gekommen. Laut Richterin ist Götz die Auszahlung eines größeren Geldbetrages einen Tag vorher avisiert worden. Elsner dementierte heute, eine solche Anweisung gegeben zu haben.

Die Auszahlung sei von anderen Mitarbeitern “diskret” durchgeführt worden, er habe das Geld bloß hergerichtet, so der Kassier weiter. Es sei auch möglich, dass das Geld nicht direkt an Gerharter, sondern an einen Bankmitarbeiter ausgehändigt wurde, der es in der Folge Gerharter zukommen hätte lassen können. Wie berichtet, gab Gerharter an, im Büro von Elsner die Plastiktasche mit dem Geld überreicht bekommen zu haben.

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