Sie hatte schon im ersten Verfahren gemeinsam mit Georg Krakow die Anklage vertreten. Im Kern der Anklage stehe Untreue gegenüber der Bank, so Herbst in ihrem Schlussantrag am Freitag im Großen Schwurgerichtgssaal des Wiener Straflandesgerichts.
Vergleich mit Casino
Die Anklägerin zog einen Vergleich der verlustreichen Spekulationen der BAWAG Ende der 90-er Jahre mit einem Casino-Besuch: Der damalige Bank-Chef Helmut Elsner sei “mit einer Tasche Geld” mit dem Management ins Casino gegangen, dort sei der Spekulant Wolfgang Flöttl als Croupier gesessen. Auch Flöttl habe gewusst, dass das Geld der Bank nicht eingesetzt hätte werden dürfen. “Sie setzen auf Rot, die Kugel rollt auf Schwarz”.
Schuldsprüche für die Angeklagten seien auch wegen der Generalprävention erforderlich, argumentierte die Staatsanwältin: Der Bankvorstand habe “bewusst weggeschaut” und das Geld verspekuliert. “Man muss ein Zeichen setzen”, forderte Herbst.
Verfahren gegen Elsner eingestellt
Das Urteil des Schöffengerichts unter Vorsitz von Richter Christian Böhm wird für nächsten Dienstag erwartet. Das Verfahren gegen Elsner, der nie zum zweiten Prozess gekommen war, hatte das Gericht heute ausgeschieden. Elsner ist bereits rechtskräftig zur Höchststrafe von zehn Jahren Haft verurteilt.
(APA)
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