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BAWAG-Prozess - Gesamte Verfahrenskosten muss Steuerzahler tragen

"Salzburger Nachrichten": Ex-Chefs Elsner und Zwettler müssen für Monsterverfahren keinen Cent aufbringen.
"Salzburger Nachrichten": Ex-Chefs Elsner und Zwettler müssen für Monsterverfahren keinen Cent aufbringen. ©APA
Die Kosten für die Strafverfahren gegen die ehemaligen BAWAG-Generaldirektoren Helmut Elsner und Johann Zwettler sowie weitere Angeklagte muss zur Gänze der österreichische Steuerzahler tragen. Das hat der zuständige Erstrichter Christian Böhm entschieden, berichten die "Salzburger Nachrichten" (Donnerstag-Ausgabe) vorab. Die Kosten für das Monsterverfahren haben demnach knapp 1,4 Mio. Euro betragen.

Richter Böhm ging in seinem Beschluss davon aus, dass mit Abschluss aller gegen die Verurteilten laufenden Zivilprozesse von diesen nichts mehr zu holen sein wird. Damit trägt die Republik Österreich, sprich der Steuerzahler, die Kosten für das bisher längste und aufwendigste Wirtschaftsstrafverfahren der Zweiten Republik, so die SN.

1.362.014 Euro fielen an

Die Strafprozessordnung besagt, dass die Opfer von Kriminellen vorrangig zu befriedigen sind. Sollte dann noch Vermögen vorhanden sein, sind erst mit diesem Geld die Kosten für ein Strafverfahren zu bezahlen. “In diesem Fall ist das Opfer eine Bank”, so Christina Salzborn, Sprecherin des Landesgerichts Wien, auf SN-Anfrage. Die Verfahrenskosten betreffend Elsner, Zwettler & Co seien jedoch jeweils für dauernd uneinbringlich erklärt worden, was zwischenzeitig auch bereits in Rechtskraft erwachsen sei.

Die BAWAG hat mehrere zivilrechtliche Verfahren gegen die Verurteilten angestrengt. So verfügt sie über einen rechtskräftigen Exekutionstitel über zehn Mio. Euro gegen Elsner. Zwettler hat sich mit der Bank auf einen Vergleich geeinigt. Er leistet Schadenswiedergutmachung, indem er einen Teil seiner Pension an die Bank abtritt.

Insgesamt sind laut SN bei den BAWAG-Prozessen 1.362.014 Euro angefallen: 9.700 Euro wurden für Auslandszeugen ausgelegt, 168.000 Euro fielen für Übersetzer an. Der mit Abstand größte Brocken entfiel auf Gutachter aus den Bereichen Finanzwirtschaft und Medizin mit mehr als 1,18 Mill. Euro. Allein der Wirtschaftsprüfer Fritz Kleiner legte eine Kostennote von mehr als 600.000 Euro. Bilanzgutachter Thomas Keppert erhielt netto mehr als 300.000 Euro, der vom Gericht abgelehnte Sachverständige Christian Imo mehr als 50.000 Euro.

Etliche Kosten noch nicht berücksichtigt

Kostspielig waren auch die Tagsätze des Arztes, der während des gesamten Verfahrens an der Seite des herzkranken Elsner saß und dessen Verhandlungsfähigkeit beurteilen musste. Immerhin fielen 147 Verhandlungstage vor Erstrichtern an.

In den knapp 1,4 Mill. Euro noch nicht berücksichtigt seien Kosten für Richter, Staatsanwälte, Beisitzer, Schriftführer, Kanzleikräfte, EDV und Raummiete für den Verhandlungssaal. Diese werden auch als Gerichtskosten bezeichnet und werden in einem Schöffenprozess mit einer Pauschale zwischen 250 und 5.000 Euro für das gesamte Verfahren pro Verurteiltem festgesetzt.

Britta Tichy-Martin, Sprecherin im Justizministerium, erklärte den SN, eine Wirtschaftlichkeitsrechnung für Gerichtskosten sei nie angestellt worden: “Was kostet eine Richterstunde? Wie soll man das bemessen? Man kann Verhandlungszeit nicht seriös berechnen.”

Exakt abgerechnet wurden hingegen die Kosten für einen für medizinische Notfälle ausgestatteten Learjet. Mit dem wurde Elsner gegen seinen Willen im Februar 2007 von Marseille nach Wien transportiert. Auch dafür zahlt die Republik.

(APA)

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