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BAWAG-Prozess: Elsner will kein Konto in der Schweiz besitzen

Ex-BAWAG-Chef Helmut Elsner hat heute Mittwoch wieder einmal die Medienberichterstattung über den BAWAG-Prozess gerügt. Im ORF-Radio sei behauptet worden, es sei ein neues Konto in der Schweiz aufgetaucht, wo er möglicherweise Millionen gebunkert habe, empörte sich Elsner.

“Es ist kein neues Konto aufgetaucht, weil ich habe keines, es gibt kein Konto in der Schweiz, auch kein Konto in Liechtenstein, kein Konto am Mount Everest”, unterstrich der Angeklagte, der seit über einem Jahr in U-Haft sitzt und offenbar die Berichterstattung über den Prozess genau verfolgt.

Tatsächlich hatte der ORF im gestrigen Abendjournal sowohl über das Schweizer Konto, als auch über Elsners Dementi berichtet, wonach er mit dem Konto nichts zu tun habe.

Elsner betonte heute, er habe dem Gericht die Erlaubnis erteilt, alle seine Beziehungen zur betreffenden Schweizer Vermögensverwaltung Burgauer, Huser, Aman und Partner untersuchen zu lassen. Wenn die Bestätigung komme, dass er kein Konto habe, werde man in den Medien aber nichts davon hören, prognostizierte der Angeklagte bitter. “Ist das jetzt eine Art Pressekonferenz von Ihnen”, warf Richterin Claudia Bandion-Ortner ein. “Ich habe kein Geld in der Schweiz”, betonte Elsner erneut.

Staatsanwalt Georg Krakow hielt dem Angeklagten vor, dass er am 31. März 1995 mit Burgauer telefoniert habe und am Montag darauf in Zürich gewesen sei. Da habe er vermutlich eine Vorstellung eines Thomas Bernhard-Stückes am Züricher Schauspielhaus besucht, erklärte Elsner. Das Stück “Der Schein trügt” von Thomas Bernhard hatte am 1. April 1995 im Züricher Schauspielhaus seine Premiere.

Den Kontakt zur Schweizer Vermögensverwaltung habe er über ein älteres jüdisch-amerikanisches Ehepaar erhalten, das unterdessen verstorben sei. Der Schweizer Vermögensverwaltung habe er Kunden vermittelt, aber er sei nicht als Treuhänder aufgetreten und habe für seine Tätigkeit auch kein Geld genommen, betonte Elsner.

Der mitangeklagte Spekulant Wolfgang Flöttl belastete erneut Elsner: Dieser habe ihn angewiesen, im April 1993 die 30.000 Dollar (damals über 330.000 Schilling/23.982 Euro) Honorar für seine Verwaltungsratstätigkeit bei der Flöttl-Firma Morissa auf ein Schweizer Konto der Vermögensverwaltung Burgauer bei einer Privatbank zu überweisen. “Warum hätte ich 30.000 Dollar an die Firma Burgauer ohne Grund schicken sollen?”, fragte Flöttl. Gestern hatte er die Überweisungsbelege dem Gericht vorgelegt.

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