Die Generalprokuratur “zerpflückt” in ihrer 328 Seiten starken Stellungnahme, die der APA vorliegt, das erstinstanzliche Urteil im BAWAG-Prozess. Laut dem Cocquis, der dem Obersten Gerichtshof (OGH) als “Rechtswahrer” beigeordneten Behörde, kommt den Nichtigkeitsbeschwerden von Helmut Elsner, Johann Zwettler und Peter Nakowitz “teilweise Berechtigung” zu. “Wir haben daher die Aufhebung des Strafausspruchs empfohlen”, meinte der Sprecher der Generalprokuratur, Wilfried Seidl, Dienstagmittag gegenüber der APA. Der Prozess müsste – sollte der OGH der Prokuratur folgen – somit zumindest in großen Teilen wiederholt werden.
Besonders mangelhaft sind nach Ansicht der Generalprokuratur die von der ersten Instanz getroffenen Feststellungen in Bezug auf den Investmentbanker Wolfgang Flöttl, die Ex-BAWAG Vorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker, Christian Büttner, den Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger und den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter. Deren Urteile wären nach Ansicht der Generalprokuratur bereits in nichtöffentlicher Sitzung aufzuheben, gegen die Betroffenen müsste – sollte der OGH dieser Rechtsmeinung folgen – zur Gänze neu verhandelt werden.
Wie der Sprecher der Generalprokuratur gegenüber der APA betonte, ist der OGH an die Rechtsansicht der Prokuratur nicht gebunden.
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