Der Gesetzestext liegt bis Freitag, 30. Juli 2010 bei Gemeindeämtern und Bezirkshauptmannschaften sowie im Amt der Landesregierung zur öffentlichen Einsicht auf und kann auf www.vorarlberg.at abgerufen werden. Jede Landesbürgerin und jeder Landesbürger hat in dieser Zeit die Möglichkeit Änderungsvorschläge zu erstatten. Der Gesetzesentwurf beruht auf einer zwischen den Ländern abgeschlossenen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Marktüberwachung von Bauprodukten.
Es sollen die erforderlichen begleitenden Regelungen zur unmittelbar geltenden Verordnung geschaffen werden, etwa die Festlegung von Behördenzuständigkeiten, Verfahrensbestimmungen, Strafbestimmungen.
Das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) wird mit den Aufgaben der Marktüberwachung für Bauprodukte betraut. Dazu zählen insbesondere:
– Erstellung, Durchführung und Aktualisierung von Programmen zur aktiven Marktüberwachung;
– Behandlung von Beschwerden oder von Berichten über Gefahren, die mit Bauprodukten verbunden sind;
– Kontrolle der Merkmale und der Kennzeichnung von Bauprodukten und Prüfung ihrer Gefahrengeneigtheit;
– Information und Warnung der Öffentlichkeit vor gefährlichen Bauprodukten;
– Marktüberwachungsmaßnahmen.
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