Bauernbund: "Jetzt an einem Strang ziehen!"

"Diese Maßnahmen sind einschneidend, aber alternativlos. Nur mit einer drastischen Verringerung der Kontakte kann es uns gelingen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Infektionszahlen zu reduzieren. Wir bitten deshalb alle, die sozialen Kontakte auf den eigenen Haushalt zu reduzieren und die Maßnahmen einzuhalten", unterstreicht Bauernbund-Direktor Mag. Norbert Totschnig die Notwendigkeit der von der Bundesregierung erarbeiteten Maßnahmen.
Bauernmärkte und Ab-Hof-Verkauf weiterhin erlaubt
Die Land- und Forstwirtschaft wird auch in den nächsten Wochen gewohnt verlässlich die Versorgung mit Lebensmitteln sicherstellen. "Wie im ersten Lockdown gilt die Landwirtschaft als systemrelevant. Entsprechend dürfen Lebensmittelproduzenten, Direktvermarkter, Bauernläden, Selbstbedienungsläden und der Ab-Hof-Verkauf von 06:00 bis 19:00 Uhr offenhalten", verweist Totschnig auf die Notsituationsverordnung des Gesundheitsministeriums. Auch Bauernmärkte und Märkte im Freien können unter den angeführten Öffnungszeiten und unter Einhaltung aller Hygienemaßnahmen offenbleiben.
Vorerst geschlossen bleiben Gelegenheitsmärkte und damit auch Weihnachtsmärkte. Der Agrarhandel, einschließlich Tierversteigerungen, Gartenbau und Landesproduktenhandel mit Saatgut, Futter- und Düngemittel kann laut den definierten Öffnungszeiten offen bleiben.
Landwirtschaftliche Betriebe sind systemrelevante Infrastruktur
"Bäuerinnen und Bauern können ihrer Tätigkeit möglichst uneingeschränkt nachgehen. Die Versorgung von Tieren und das Bewirtschaften von landwirtschaftlich und gewerblich genutzten Anbauflächen ist erlaubt", präzisiert Totschnig. Weiters erfüllt die Ausübung der Jagd ebenso einen systemrelevanten Auftrag und ist daher weiter zulässig. Auf der Seite www.bmlrt.gv.at/coronavirus werden laufend aktualisierte Informationen zur Verfügung gestellt.
(Red.)
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