Ein Verbot der Abstimmung würde bedeuten, dass die Basken nicht ihre Meinung sagen dürften, betonte Ibarretxe am Montag in San Sebastian (Donostia). Dies wäre eine Verletzung der demokratischen Grundrechte. Er will die 2,1 Millionen Bewohner des Baskenlands am 25. Oktober über das Selbstbestimmungsrecht abstimmen lassen.
Ibarretxe und seine Minister wollen das Klagegesuch in Straßburg als individuelle Bürger vorbringen. Die baskische Regierung als Institution könne Spanien nicht verklagen, weil sie selbst ein Bestandteil des spanischen Staates sei, sagte der Regierungschef. Das Referendum gilt als wichtiger Schritt des “Unabhängigkeitsplans”, mit dem der Nationalist Ibarretxe das Baskenland weitgehend von Spanien loslösen möchte.
Die spanische Zentralregierung hatte gegen das Vorhaben vor dem Verfassungsgericht geklagt. Nach ihrer Ansicht ist eine Regionalregierung nicht befugt, eine Volksabstimmung abhalten zu lassen. Demgegenüber argumentiert Ibarretxe, bei seinem Vorhaben handle es sich nur um eine Befragung, die rechtlich nicht bindend sei.
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