Die dagegen erhobene Beschwerde des Leitenden Oberstaatsanwalts Heinrich Wille aus Lübeck scheiterte am Dienstag vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Beschwerde richtete sich gegen Entscheidungen schleswig-holsteinischer Gerichte, mit denen das Veröffentlichungsverbot bestätigt worden war.
Barschel war im Oktober 1987 wenige Tage nach seinem Rücktritt als Ministerpräsident in einem Genfer Hotel in der Badewanne seines Zimmers tot aufgefunden worden. Wille hatte seinerzeit das Ermittlungsverfahren wegen Mordverdachts geführt, das 1998 eingestellt wurde. Im Gegensatz zu seinen Vorgesetzten blieb der Lübecker Oberstaatsanwalt aber dabei, es lägen ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein Kapitalverbrechen vor, wenngleich es sich auch um eine Selbsttötung gehandelt haben könnte. Die von Wille geplante Buchveröffentlichung mit der Mordthese untersagte ihm jedoch der Generalstaatsanwalt von Schleswig-Holstein, Erhard Rex, als sein Vorgesetzter. Der Lübecker Oberstaatsanwalt dürfe sein dienstlich erworbenes Wissen nicht privat in Gestalt eines Buches vermarkten, erklärte er. Dagegen zog Wille vor Gericht, das jedoch seinen Widerspruch gegen das Veröffentlichungsverbot zurückwies und zugleich dessen sofortige Vollziehbarkeit anordnete.
Barschels Witwe hatte sich vergeblich an die Bundesanwaltschaft gewandt und ein neues Ermittlungsverfahren angeregt. Ein erstes Ermittlungsverfahren in der Schweiz deutete auf Selbstmord hin, spätere Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Lübeck brachten keinen Beweis für Mord oder anderes Fremdverschulden an Barschels Tod. 1998 schloss die Staatsanwaltschaft die Akte ohne endgültiges Ergebnis. Die Barschel-Affäre gilt als einer der größten deutschen Politik-Skandale der Nachkriegszeit. Hintergrund waren Schmutzkübelaktionen, die Barschels Referent Reiner Pfeiffer aus der Staatskanzlei im Landtagswahlkampf gegen den SPD-Spitzenkandidaten Björn Engholm geführt hatte. Barschel stand in der Öffentlichkeit als Mitwisser oder gar Urheber da, seine Glaubwürdigkeit war völlig zerrüttet.
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