Die Kommission bereite eine entsprechende Entscheidung für die kommenden Wochen vor, sagte Barroso am Mittwoch in Brüssel. Diese sollte “den wichtigsten Anliegen Österreichs gerecht werden”. “Wir wollen Österreich mehr Zeit geben”, um Daten über die Lage an den Universitäten zur Verfügung zustellen, sagte Barroso.
Auf die Frage, ob das Verfahren gegen Österreich auch eingestellt werden könnte, sagte der Kommissionspräsident. “Ja natürlich, wenn wir die Daten haben. Bisher haben wir die Daten noch nicht”. Dies sei eine juristische Frage, die von der Kommission nicht einfach politisch entschieden werden könne. Er habe es für “nicht angemessen” gehalten, dieses Thema mit dem EU-Reformvertrag zu verknüpfen, sagte Barroso. Von österreichischer Seite gebe es aber nun keine Absicht mehr den Uni-Zugang in einem Protokoll des Vertrages zu regeln.
Die Kommission wird in den nächsten Wochen die Aussetzung des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich wegen der Medizin-Quoten vorschlagen, kündigte Johannes Laitenberger, der Sprecher von Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso, am Mittwoch an. “Die Einstellung des Verfahrens ist in diesem Stadium noch nicht möglich. Damit hat Österreich aber mehr Zeit, um die Angemessenheit der Maßnahmen zu beweisen”, sagte er.
Barroso habe eine entsprechende Zusicherung an Bundeskanzler Alfred Gusenbauer gegeben, Bildungskommissar Jan Figel habe dies dem Wissenschaftsministerium versichert, sagte der Kommissionssprecher.
Die Kommission habe mit den österreichischen Behörden auf allen Ebenen lange gearbeitet, um eine Lösung in dem Vertragsverletzungsverfahren zu finden, sagte Laitenberger. Österreich habe in seiner Stellungnahme an Brüssel negative Auswirkungen eines unbegrenzten Uni-Zugangs auf das Gesundheitssystem angeführt, die auf den ersten Blick nachvollziehbar seien. Um diese Angaben “wasserdicht” zu machen, müsste Österreich aber noch Zahlen nachliefern, und das habe der Bundeskanzler (Alfred Gusenbauer, Anm.) zugesagt.
Die Kommission sei überzeugt, dass eine solche Lösung “nicht Gemeinschaftsrecht infrage stellt und gleichzeitig die österreichische Interessen wahrt”, sagte Laitenberger.
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