Dieses Gesetz ist im Zusammenhang mit der Lockerung des Bankgeheimnisses notwendig, damit die Auskunftserteilung über Ausländer erleichtert werden kann, die von den Behörden ihres Heimatlandes der “Steuerverkürzung” verdächtigt werden.
“Wenn dieses Gesetz jetzt nicht zustande käme, wäre damit zu rechnen, dass Österreich auf eine ‘schwarze Liste’ der G-20 käme”, so Kopf am Freitag in einer Presseaussendung. Defensivmaßnahmen anderer Staaten, wie z.B. die Kündigung von Doppelbesteuerungsabkommen oder noch stärkere wirtschaftliche Sanktionen wären die Folge. “Die Oppositionsparteien sollten sich gut überlegen, ob sie Österreich tatsächlich diesen Schaden zufügen wollen” so der ÖVP-Klubobmann. Kopf weist darauf hin, dass sich für Österreicher nichts am bestehenden Bankgeheimnis ändern werde.
Das Gesetz wurde im zuständigen Finanzausschuss mit den Stimmen von ÖVP und SPÖ beschlossen, braucht aber im Nationalrat kommende Woche eine Zweidrittelmehrheit – also zumindest auch noch die Stimmen einer der Oppositionsparteien. Diese verweigern bis zur Stunde ihre Zustimmung bzw. knüpfen sie an völlig sachfremde Bedingungen, so Kopf.
Kopf will, dass das Gesetz am kommenden Mittwoch trotzdem auf die Tagesordnung des Nationalrats kommt. “Ich will bis dahin jede Möglichkeit nutzen, die anderen Parteien von der Notwendigkeit dieses Gesetzes zu überzeugen, und damit Schaden von Österreich fernzuhalten”, so der Klubobmann.
Wie berichtet kritisieren Oppositionspolitiker damit, dass mit dem Gesetz auch das Bankgeheimnis für Österreicher gelockert würde, die im Ausland leben. Das Amtshilfegesetz ziele nämlich nicht auf die Staatsbürgerschaft der Anleger, sondern auf deren Wohnsitz ab.
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