In den Gipfel-Schlussfolgerungen sei festgehalten, dass die Mitgliedsstaaten eigene Abgaben einführen könnten, es handle sich also nicht um eine “europäische Abgabe”. Eine europaweit einheitliche Umsetzung sei wegen des noch notwendigen Zusammenspiels zwischen Rat, Kommission und Parlament eher mittelfristig zu erwarten. Auch eine Verwendung der Einnahmen sei am EU-Gipfel nicht fixiert worden.
Wörtlich heißt es dazu in den Schlussfolgerungen: “Der Europäische Rat ist sich darin einig, dass die Mitgliedstaaten Systeme für Abgaben und Steuern für Finanzinstitute einführen sollten, damit für eine gerechte Lastenverteilung gesorgt wird und damit Anreize für eine Eindämmung der Systemrisiken geschaffen werden. (Die Tschechische Republik behält sich das Recht vor, diese Maßnahmen nicht einzuführen.) Diese Abgaben und Steuern sollten Teil eines glaubwürdigen Rahmens für Rettungsmaßnahmen sein. An ihren wichtigsten Merkmalen muss dringend weitergearbeitet werden, und Fragen im Zusammenhang mit gleichen Wettbewerbsbedingungen und mit den kumulativen Auswirkungen der verschiedenen Regulierungsmaßnahmen sollten sorgfältig beurteilt werden. Der Europäische Rat fordert den Rat und die Kommission auf, diese Arbeit voranzubringen und im Oktober 2010 Bericht zu erstatten.”
Bei der Ausgestaltung der Bankenabgabe in Österreich solle die Bilanzsumme einer Bankengruppe – minus risikoarmer Assets wie Eigenkapital und gesicherte Einlagen – als Berechnungsbasis der Bankenabgabe herangezogen werden. Der geplante fiskalische Erfolg, nämlich 500 Mio. Euro pro Jahr für den Staatshaushalt, dürfe nicht durch Schlupflöcher gefährdet werden. Der bereits mehrfach von den Steuerzahlern gerettete Bankensektor müsse einen gerechten Beitrag zu den Krisenkosten leisten, heißt es.
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